( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNull 

Null

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 406/08 vom 03.03.2009

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, BGB
Schlagworte:Dienstliche Beurteilung, Öffentlicher Dienst, Beurteilungsvermerk, Berichtigung, Lehrgang, Ausbildung, Verwaltungsvorschrift, Beurteilungsspielraum, Abänderung, Darlegungslast, Ermessensreduzierung, Null
Stichwort:Null
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 406/08



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 Sa 1180/00 vom 30.11.2000

Rechtsgebiete:MVG-EKD
Schlagworte:Null
Stichwort:Null
Leitsatz:1. Werden einem mit der Geschäftsführung beauftragten Arbeitnehmer, der gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 MVG-EKD auch zur Dienststellenleitung gehört (§ 4 Abs. 1 MVG-EKD) und bei dessen außerordentlicher Kündigung deshalb die Mitarbeitervertretung nach § 44 Satz 1 MVG-EKD nicht gemäß §§ 45 Abs. 1, 46 lit. b MVG-EKD zu beteiligen ist, die für den Ausschluss dieses Beteiligungsrechts maßgeblichen Aufgaben (Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern) entzogen, entfällt der Grund für diesen Auschluss.

2. Eine nach Entzug dieser Aufgaben gegenüber einem ehemals mit der Geschäftsführung beauftragten Arbeitnehmer ausgesprochene außerordentliche Kündigung, an der die Mitarbeitervertretung entgegen §§ 45 Abs. 1, 46 lit. b MVG-EKD nicht beteiligt worden ist, ist gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 MVG-EKD unwirksam.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 1180/00

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 (6) Sa 831/00 vom 30.11.2000

Rechtsgebiete:BAT
Schlagworte:Null
Stichwort:Null
Leitsatz:1. Ein sachlicher Grund für eine vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 2 BAT besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz für einen vorübergehend abwesenden oder besser qualifizierten Arbeitnehmer, der in absehbarer Zeit zur Verfügung steht, freihalten will oder aus sonstigen berechtigten Interessen den Arbeitsplatz vorläufig nicht mit dem betreffenden Arbeitnehmer endgültig besetzen will (wie BAG 16.01.1991 - 4 AZR 301/90 - AP Nr. 3 zu § 24 MTA).

2. Bei einer derartigen vertretungsweisen Übertragung höherwertiger Tätigkeit muss im Zeitpunkt der Zuweisung der höherwertigen Tätigkeiten die Person namentlich, für die der Arbeitsplatz mit derartigen Tätigkeiten freigehalten werden soll, feststehen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 (6) Sa 831/00

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 11 TaBV 73/00 vom 30.11.2000

Rechtsgebiete:ZA-NTS, BPersVG, AÜG
Schlagworte:Null
Stichwort:Null
Leitsatz:1. Das nach Art. 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (ZA-NTS) vom 03.08.1959 (BGBl. II 1961, 1183) in seiner zurzeit geltenden Fassung für die Betriebsvertretung der zivilen Arbeitskräfte bei einer Truppe und einem zivilen Gefolge anwendbare Bundespersonalvertretungsgesetz räumt einer Betriebsvertretung kein im Beschlussverfahren nach § 2 a ArbGG verfolgbares Recht ein, einer Dienststelle der britischen Stationierungsstreitkräfte die Durchführung bestimmter, der Mitbestimmung unterliegender Maßnahmen zu untersagen (vgl. auch BVerwG 15.12.1978 - 6 P 13.78 - PersV 1980, 145, 147; BVerwG 29.10.1991 - 6 PB 19.91 - PersR 1992, 24,25).

2. Den Betriebsvertretungen der Zivilbediensteten bei den Nato-Streitkräften steht bei der Aufnahme von zivilen Leiharbeitnehmern in eine Dienststelle der britischen Streitkräfte zur Arbeitsleistung, da insoweit der Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG erfüllt ist (vgl. z. B. VerwG 20.05.1992, BVerwGE 90, 194, 197) und die Regelungen in § 14 Abs. 3 und 4 AÜG lediglich deklaratorischen Inhalt haben, nach Abs. 6 a Unterabs. vii, Abs. 6 b des Unterzeichnungsprotokolls (UP) zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS nur ein Mitwirkungsrecht zu. 3. Die Betriebsvertretungen der Zivilbediensteten bei den Nato-Streitkräften haben auch dann ein Mitwirkungsrecht gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG i. V. m. Abs. 6 a Unterabs. vii, Abs. 6 b UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS gegenüber ihrer jeweiligen Dienststelle, wenn diese wiederholt Leiharbeitnehmer jeweils nur für einen kurzen Zeitraum (unter zwei Monate) aufnimmt. Von einer derartigen Aufnahme in eine Dienststelle kann allerdings keine Rede sein, wenn Leiharbeitnehmer für Manövertruppen eines oder mehrerer Nato-Mitglieder ohne Zusammenarbeit mit sonstigen zivilen Arbeitnehmern einer Dienststelle eingesetzt werden.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 11 TaBV 73/00


Seite:   1  2  3 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/null

"Null - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN