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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 39.05 vom 19.10.2006

Rechtsgebiete:AusglLeistG
Schlagworte:Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten, erhebliches Vorschubleisten, Nationalsozialismus, NSDAP-Kreisgericht, Parteirichter, Untersuchungs- und Schlichtungsausschuss der NSDAP, USchlA, NSDAP-Kreisleitung, Kreisamtsleiter, Innehabung von Parteifunktionen, Unwürdigkeit, Entnazifizierung, Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage, Ausgleichsleistung, Ausschluss, Anspruchsausschluss, Ausschlusstatbestand
Stichwort:NSDAP-Kreisleitung
Leitsatz:Die ehrenamtliche Tätigkeit als NSDAP-Kreisrichter sowie als Leiter nachgeordneter Ämter in einer NSDAP-Kreisleitung rechtfertigt für sich allein noch nicht den Schluss auf ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG.

Aus der Zuordnung von Inhabern dieser Funktionen in die Kategorie der Hauptschuldigen nach der Kontrollratsdirektive Nr. 38 kann keine Vermutung dafür entnommen werden, dass der Betroffene auch gemäß § 1 Abs. 4 AusglLeistG dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 39.05




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