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Notwendigkeit eines einführenden Mandantengesprächs trotz Vorbearbeitung durch Rechtsabteilung der klagenden Bank

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 16/04 vom 20.06.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Schlagworte:auswärtiger Rechtsanwalt, Notwendigkeit eines einführenden Mandantengesprächs trotz Vorbearbeitung durch Rechtsabteilung der klagenden Bank
Stichwort:Notwendigkeit eines einführenden Mandantengesprächs trotz Vorbearbeitung durch Rechtsabteilung der klagenden Bank
Leitsatz:Ein Mandantengespräch kann auch erforderlich sein bei einer Bank mit Rechtsabteilung, wenn kein Routinegeschäft vorliegt (hier: Widerklage gegen die Bank gestützt auf Durchgriffseinwendungen aus dem Verbraucherkreditgesetz bei verbundenem Geschäft).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 16/04




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