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Notwendigkeit eines abgeschlossenen Studiums der Psychologie

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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 11.04 vom 09.12.2004

Rechtsgebiete:PsychThG, GG, SGB V
Schlagworte:Psychologischer Psychotherapeut, Approbation als -, Übergangsregelung für die Approbation als -, Notwendigkeit eines abgeschlossenen Studiums der Psychologie
Stichwort:Notwendigkeit eines abgeschlossenen Studiums der Psychologie
Leitsatz:Die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut kann im Rahmen der Übergangsregelung des § 12 Abs. 3 des Psychotherapeutengesetzes Bewerbern, die bisher aufgrund einer Heilpraktikererlaubnis psychotherapeutisch tätig waren, nur erteilt werden, wenn sie ein Studium der Psychologie an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule abgeschlossen haben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 11.04




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