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JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNotwendigkeit eines abgeschlossenen Studiums der Psychologie 

Notwendigkeit eines abgeschlossenen Studiums der Psychologie

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 11.04 vom 09.12.2004

Die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut kann im Rahmen der Übergangsregelung des § 12 Abs. 3 des Psychotherapeutengesetzes Bewerbern, die bisher aufgrund einer Heilpraktikererlaubnis psychotherapeutisch tätig waren, nur erteilt werden, wenn sie ein Studium der Psychologie an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule abgeschlossen haben.

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