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Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 C 02.2136 vom 12.11.2002

Rechtsgebiete:VwGO, GKG
Schlagworte:Streitwertbeschwerde, Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung, Streitwerthöhe, Bauvorbescheid, Grundstück im Außenbereich, Bodenwertsteigerung.
Stichwort:Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung
Leitsatz:Bei einer Streitwertbeschwerde ist auch nach der Änderung von § 67 Abs. 1 Satz 2 VwGO durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3987) keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer erforderlich. § 25 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 5 GKG gehen weiterhin als speziellere Vorschriften vor.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 C 02.2136




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