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Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts im Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 78/04 R vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:SGB V, SGB X, SGG
Schlagworte:Wirtschaftlichkeitsprüfung, Prüfvereinbarung, Abhilfeverfahren nach Widerspruchseinlegung, Kostengrundentscheidung nach § 63 SGB X, Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts im Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren
Stichwort:Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts im Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren
Leitsatz:1. Sieht eine Prüfvereinbarung für Verfahren der vertrags(zahn)ärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Widerspruchseinlegung ein Abhilfeverfahren vor und hilft der Prüfungsausschuss dem Rechtsbehelf ab, ist eine Kostengrundentscheidung gemäß § 63 SGB X zu treffen.

2. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts in Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist notwendig, wenn in der Widerspruchsbegründung nicht allein medizinische Aspekte der Behandlungsweise, sondern schwierige Sachfragen und/oder Rechtsfragen erörtert werden (Fortführung von BSG vom 15.12.1987 - 6 RKa 21/87 = SozR 1300 § 63 Nr 12).
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 78/04 R




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