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Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren durch einen Beigeladenen

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 Y 22/05 vom 06.01.2006

Rechtsgebiete:VwGO, SGB IX
Schlagworte:Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren durch einen Beigeladenen
Stichwort:Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren durch einen Beigeladenen
Leitsatz:In Fallgestaltungen, in denen ein Prozessbeteiligter im Widerspruchsverfahren lediglich als Dritter beteiligt war, sich also nicht unmittelbar gegen eine ihn belastende Maßnahme zur Wehr setzen musste, müssen besondere Gründe vorliegen, um eine anwaltliche Vertretung bereits im Vorverfahren zu rechtfertigen (im konkreten Fall bejaht).
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 Y 22/05




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