JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Notwendigkeit
| Rechtsgebiete: | BVO |
| Schlagworte: | Beihilfe, Schutzimpfung, Humane Papillomaviren (HPV), Wirksamkeit, Notwendigkeit, Impfempfehlung, Ständige Impfkommission (STIKO) |
| Stichwort: | Notwendigkeit |
| Leitsatz: | 1. Die auf eine bestimmte Altersgruppe (12 bis 17 Jahre) beschränkte Impfempfehlung der STIKO für die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) schließt die beihilferechtliche Notwendigkeit der Impfung für Frauen jenseits dieser Altersgrenze nach der bis 31.12.2008 geltenden Rechtslage in Baden-Württemberg nicht aus. Die beihilferechtliche Notwendigkeit ist für eine 21jährige Frau jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Impfung ein HPV-Test vorausging, der das Nichtbestehen einer Vorinfektion ergeben hatte. 2. Der Beihilfestelle steht bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Impfung kein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum zu. Eine Typisierungs- oder Gestaltungsbefugnis ist dem Verordnungsgeber vorbehalten. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 465/09 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LWG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Beitragsanspruch, Festsetzung, Beitragspflicht, Anschluss, Anschlussmöglichkeit, Vorteil, Vorausleistung, Abwasser, Niederschlagswasser, Oberflächenwasser, Regenwasser, Planung, Einschätzungsspielraum, Entwässerungsplanung, Planungsleitsatz, Niederschlagswasserkanal, Erforderlichkeit, Notwendigkeit, Versickerung, Verwertung, Ableitung |
| Stichwort: | Notwendigkeit |
| Leitsatz: | Zum beitragsrechtlich relevanten Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal. Bei der Planung eines Niederschlagswasserkanals hat die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Notwendigkeit einer Abwasseranlage. Die Frage, ob wenigstens ein Grundstück zur ordnungsgemäßen Beseitigung des dort anfallenden Oberflächenwassers auf einen solchen Kanal angewiesen ist, muss auch unter Einbeziehung der vorhandenen Verwertungs-, Versickerungs- bzw. Ableitungsmöglichkeiten beantwortet werden (§ 52 Abs. 5 Satz 1 LWG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 3 LWG). Dabei sind nicht lediglich die Umstände im Zeitpunkt der Planung zu berücksichtigen, sondern auch zulässige und zukünftig mögliche Nutzungsänderungen der Grundstücke. Darüber hinaus besteht im Rahmen der Planung nur insoweit Veranlassung, vorhandene Verwertungs-, Versickerungs- bzw. Ableitungsmöglichkeiten der Grundstücke im Einzelnen aufzuklären, als konkrete Anhaltspunkte für solche Möglichkeiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorliegen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11163/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LWG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Beitragsanspruch, Festsetzung, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Anschluss, Anschlussmöglichkeit, Vorteil, Vorausleistung, Abwasser, Abwasserbegriff, Niederschlagswasser, Oberflächenwasser, Regenwasser, Niederschlagswasserkanal, Erforderlichkeit, Notwendigkeit, Versickerung, Verwertung, Fortleiten, Sammeln zum Fortleiten, Abwasserbeseitigungspflicht, Benutzungsrecht |
| Stichwort: | Notwendigkeit |
| Leitsatz: | Zum beitragsrechtlich relevanten Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal. Von bebauten oder befestigten Flächen abfließendes Niederschlagswasser, das im Rahmen des Gemeingebrauchs ortsnah schadlos in ein natürliches oberirdisches Gewässer eingeleitet werden darf, stellt kein beseitigungspflichtiges Abwasser dar. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11160/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BVKG, AUV |
| Schlagworte: | Umzugskosten, Ausland, Land der Europäischen Union, EU-Land, Ausstattungsbeitrag, weiterer, neuer, Fürsorgepflicht, Notwendigkeit, Zumutbarkeit, Sparsamkeit |
| Stichwort: | Notwendigkeit |
| Leitsatz: | Es steht mit höherrangigem Recht in Einklang, dass gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 AUV ein Berechtigter bei einem erneuten Umzug in ein Land der Europäischen Union keinen weiteren Ausstattungsbeitrag erhält. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 A 11056/08.OVG | |
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