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Notwendige Prozesskostenhilfe

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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 1 U 124/05 vom 19.06.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Notwendige Prozesskostenhilfe
Stichwort:Notwendige Prozesskostenhilfe
Leitsatz:Dem erstinstanzlich obsiegenden Berufungsbeklagten kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht allein mit der Begründung versagt werden, dass noch nicht über die Möglichkeit eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden worden sei und deshalb eine Notwendigkeit für die Rechtsverteidigung nicht bestehe (Aufgabe der gegenteiligen Senatsrechtsprechung in OLGReport 2006,190)
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 1 U 124/05




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