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Entscheidungen der Gerichte

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 361/05 vom 19.07.2005

Zu der Bedeutung der Länge des noch zu verbüßenden Strafrestes für eine Pflichtverteidigerbestellung im Strafvollstreckungsverfahrens.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 264/05 vom 26.05.2005

Der im Falle einer Verurteilung dem Angkelagten drohende Widerruf einer Strafaussetzung in anderer Sache macht eine Pflichtverteidigerbestellung wegen Schwere der Tat nach § 140 Abs 2 StPO in der Regel nur erforderlich, wenn eine Strafverbüßung von insgesamt mindestens einem Jahr in Betracht kommt.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 520/02 vom 11.12.2003

1. Die für die Entschädigung der Elternvertreter erlassene Verordnung aus dem Jahr 1991 stellt den Betroffenen nicht frei, welches Verkehrsmittel sie benutzen, sondern verweist sie in erster Linie auf öffentliche Verkehrsmittel. Nur in diesem Regelfall sind die notwendigen Auslagen auch die tatsächlich entstandenen.

2. Die Lücke bei der Entschädigung anderer als der Landeselternvertreter ist durch Rückgriff auf die Regelung für letztere dahin auszufüllen, dass auf die entsprechende Anwendung des Bundesreise-kostenrechts abzustellen ist.

3. Angesichts der differierenden Regelungen im Abgeordneten-, Kommunal-, Schul- und Steuerrecht kann auf kein einheitliches Bild der Ehrenamtlichen-Tätigkeit abgestellt werden, für welche die Regeln der ehrenamtlichen Richter(innen) oder der Hilfspersonen des Gerichts modellhaft herangezogen werden könnten.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 339/03 vom 01.08.2003

1. Wird im Beschwerdeverfahren eine Änderung entweder der Sachlage oder der Rechtslage oder der Verfahrenslage dargelegt, so ist das Rechtsmittel in der Regel als unzulässig zu verwerfen. Mit neuem Vortrag kann nicht dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung unrichtig ergangen ist. Neues Vorbringen muss in einem Verfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO oder nach § 123 Abs. 1 VwGO geltend gemacht werden.

2. Eine Ausnahme kann für ein ärztliches Attest anerkannt werden, das sich als bloße Ergänzung und Erläuterung einer schon vorhandenen Stellungnahme verstanden werden kann, die in erster Instanz bereits verwertet worden ist.

3. Familienangehörige von Ausländern, die selbst nicht abgeschoben werden können, bleiben von der Abschiebung verschont, soweit sie innerhalb der Familie, die als "Beistandsgemeinschaft" zu qualifizieren ist, notwendige Hilfe leisten (z. B. bei schwerer Erkrankung).

4. Im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO ist eine Abwägungsentscheidung zu treffen, wenn die Erfolgsaussichten der Hauptsache offen sind.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 252/02 vom 20.06.2002

Keine verschuldete Versäumung der Frist für ein Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung eines Strafurteils, weil bei der Tenorierung "auf Kosten der Staatskasse freigesprochen" davon ausgegangen werden darf, dass auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten von der Staatskasse getragen werden.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 23.00 vom 24.10.2001

Die Rückübertragung eines Vermögenswerts ist auch dann möglich, wenn dieser im Schädigungszeitpunkt einer Erbengemeinschaft gehörte, an der ein volkseigener Anteil bestand.

Zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG zählen Buchgrundstücke, die selbst keine baulichen Anlagen aufweisen, nur dann, wenn sie mit einem bebauten Nachbargrundstück eine Funktionseinheit in dem Sinne bilden, dass für die bestimmungsgemäße Nutzung eines der beiden Grundstücke das andere notwendig ist.

Für Zwecke der medizinischen Versorgung vermietete Gebäude sind unter den gleichen Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 2 VermG zurückzuübertragen wie zu gewerblichen Zwecken vermietete (im Anschluss an Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - VIZ 2001, 374).

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 989/01 vom 25.09.2001

Zur Erstattung der Verteidigerkosten bei Teilfreispruch und teilgeständiger Einlassung des Angeklagten schon vor Anklageerhebung hinsichtlich der abgeurteilten Tat.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2208/00 vom 19.06.2001

1. Müsste einer von mehreren Klägern, hätte er nicht selbst Klage erhoben, zum Rechtsstreit der anderen notwendig beigeladen werden, so steht er mit ihnen in notwendiger Streitgenossenschaft. Hat er die Frist zur Begründung seiner Berufung versäumt, so ist dies unschädlich, wenn die anderen Kläger ihre Berufungen fristgerecht begründet haben.

2. Die Sozialleistungsträger nach § 18 KHG sind als Vertragsparteien der Pflegesatzvereinbarung notwendige Streitgenossen.

3. Zusätzliche Kapazitäten für medizinische Leistungen, deren Folgekosten bei den Pflegesatzvereinbarungen für 1999 gesondert berücksichtigt werden durften, sind nicht nur (quantitative) Leistungsvermehrungen, sondern auch (qualitative) Leistungsverbesserungen.

4. Welche Einrichtungen die Kapazitäten eines Krankenhauses für dessen medizinische Leistungen bestimmen, lässt sich nur nach deren Funktion angeben. Im Bereich der vollstationären Psychiatrie können auch die Einrichtungen des Krankenhauses zur Unterbringung und zum (Tages-) Aufenthalt der Patienten dessen Kapazitäten für medizinische Leistungen beeinflussen.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ss 220/00 vom 26.10.2000

Leitsatz:

Nach dem Tod des Angeklagten ist das Strafverfahren nicht von selbst beendet. Hierzu bedarf es vielmehr eines Beschlusses nach § 206 a StPO. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die notwendigen Auslagen werden ihr nicht auferlegt, wenn der Angeklagte während des Revisionsverfahrens verstirbt und seine Revision offensichtlich unbegründet gewesen wäre.

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