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OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 361/05 vom 19.07.2005

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Pflichtverteidiger, Verteidigung, notwendige, Strafvollstreckungsverfahren
Stichwort:notwendige
Leitsatz:Zu der Bedeutung der Länge des noch zu verbüßenden Strafrestes für eine Pflichtverteidigerbestellung im Strafvollstreckungsverfahrens.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 361/05



OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 264/05 vom 26.05.2005

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Verteidigung, notwendige, Bewährungswiderruf, Tatschwere
Stichwort:notwendige
Leitsatz:Der im Falle einer Verurteilung dem Angkelagten drohende Widerruf einer Strafaussetzung in anderer Sache macht eine Pflichtverteidigerbestellung wegen Schwere der Tat nach § 140 Abs 2 StPO in der Regel nur erforderlich, wenn eine Strafverbüßung von insgesamt mindestens einem Jahr in Betracht kommt.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 264/05

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 520/02 vom 11.12.2003

Rechtsgebiete:LSA-SchulG, LSA-VO-1991, EStG, BRKG, LSA-BG, LSA-LKO, LSA-AbgG, ZSEG, EhrRiG
Schlagworte:Schulelternrat, Entschädigung, Kreiselternrat, Fahrkosten, notwendige Reisekosten, Verkehrsmittel, öffentliches, Verkehrsmittel, privates Kraftfahrzeug, Zumutbarkeit, Auslegung, Lücke, Analogie, Verweisung, Ehrenamtlicher, Tätigkeit, ehrenamtliche, Auslagen, notwendige, Auslagen, wirkliche
Stichwort:notwendige
Leitsatz:1. Die für die Entschädigung der Elternvertreter erlassene Verordnung aus dem Jahr 1991 stellt den Betroffenen nicht frei, welches Verkehrsmittel sie benutzen, sondern verweist sie in erster Linie auf öffentliche Verkehrsmittel. Nur in diesem Regelfall sind die notwendigen Auslagen auch die tatsächlich entstandenen.

2. Die Lücke bei der Entschädigung anderer als der Landeselternvertreter ist durch Rückgriff auf die Regelung für letztere dahin auszufüllen, dass auf die entsprechende Anwendung des Bundesreise-kostenrechts abzustellen ist.

3. Angesichts der differierenden Regelungen im Abgeordneten-, Kommunal-, Schul- und Steuerrecht kann auf kein einheitliches Bild der Ehrenamtlichen-Tätigkeit abgestellt werden, für welche die Regeln der ehrenamtlichen Richter(innen) oder der Hilfspersonen des Gerichts modellhaft herangezogen werden könnten.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 520/02

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 339/03 vom 01.08.2003

Rechtsgebiete:AuslG, GG, VwGO
Schlagworte:Vorbringen, neues, Sachlage, maßgebliche, Rechtslage, maßgebliche, Verfahrenslage, maßgebliche, Änderung, Beistandsgemeinschaft, Betreuung, notwendige, Erkrankung, schwere, Abschiebung, Familie
Stichwort:notwendige
Leitsatz:1. Wird im Beschwerdeverfahren eine Änderung entweder der Sachlage oder der Rechtslage oder der Verfahrenslage dargelegt, so ist das Rechtsmittel in der Regel als unzulässig zu verwerfen. Mit neuem Vortrag kann nicht dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung unrichtig ergangen ist. Neues Vorbringen muss in einem Verfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO oder nach § 123 Abs. 1 VwGO geltend gemacht werden.

2. Eine Ausnahme kann für ein ärztliches Attest anerkannt werden, das sich als bloße Ergänzung und Erläuterung einer schon vorhandenen Stellungnahme verstanden werden kann, die in erster Instanz bereits verwertet worden ist.

3. Familienangehörige von Ausländern, die selbst nicht abgeschoben werden können, bleiben von der Abschiebung verschont, soweit sie innerhalb der Familie, die als "Beistandsgemeinschaft" zu qualifizieren ist, notwendige Hilfe leisten (z. B. bei schwerer Erkrankung).

4. Im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO ist eine Abwägungsentscheidung zu treffen, wenn die Erfolgsaussichten der Hauptsache offen sind.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 339/03


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