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Notwehrlage

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Beschluss, 5 StR 141/09 vom 25.06.2009

Rechtsgebiete:StGB
Stichwort:Notwehrlage
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Beschluss, 5 StR 141/09



BGH – Urteil, 2 StR 105/09 vom 17.06.2009

Rechtsgebiete:StGB
Stichwort:Notwehrlage
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Urteil, 2 StR 105/09

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 180/09 vom 03.05.2009

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Notwehr, Polizeibeamter, Identitätsfeststellung, Gebotensein
Stichwort:Notwehrlage
Leitsatz:1. Die Identität eines Tatverdächtigen kann auch ohne Ausweispapiere festgestellt werden, wenn der Betreffende von anderen glaubwürdigen Personen zuverlässig und vollständig identifiziert wird bzw. etwaige fehlende Angaben leicht aufgrund der vorhandenen Identitätsangaben ergänzt werden können (z.B. aus dem Melderegister etc.). Ist dem Beamten des Polizeidienstes die Identität des Tatverdächtigen hinreichend bekannt, so ist sein Festhalten oder Durchsuchen (§ 163 b Abs. 1 StPO) zum Zwecke der Auffindung eines Ausweises nicht erforderlich.

2. Eine Verteidigung gegen eine rechtswidrige polizeiliche Maßnahme ist dann nicht geboten i.S.v. § 32 StGB, wenn der Vollstreckungsbeamte nicht offensichtlich bösgläubig oder amtsmissbräuchlich handelt und durch die Vollstreckungshandlung kein irreparabler Schaden droht, durch die Abwehrhandlung aber erhebliche Verletzungen oder der Tod des Amtsträgers zu gewärtigen sind.

3. Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt setzt neben einer günstigen Prognose das kumulative Vorliegen besonderer Umstände voraus. Diese sind Umstände von besonderem Gewicht, die die Tat aus dem Kreis vergleichbarer gewöhnlich vorkommender Durchschnittstaten so deutlich herausheben, dass ausnahmsweise eine Verschonung von Strafe angezeigt ist. Einfache Strafmilderungsgründe bei Abwesenheit von Strafschärfungsgründen zwingen noch nicht zur Annahme besonderer Umstände.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 180/09

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 11/09 vom 10.02.2009

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Strafrahmeverschiebung, verminderte Schuldfähigkeit, Vorwerfbarkeit, Alkoholisierung, Täter-Opfer_Ausgleich
Stichwort:Notwehrlage
Leitsatz:Zur wegen vorwerfbarer Alkoholisierung verneinten Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB und zu den Voraussetzungen einer Strafrahmenverschiebung nach § 46 a StGB.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 11/09


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