Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNotwegerecht 

Notwegerecht

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Urteil, 4 U 36/08 vom 11.02.2009

Ist zu klären, ob für einen Grundstückseigentümer die Schaffung eines Zugangs von dem öffentlichen Weg zu abgeschnittenen Grundstücksteilen auf seinem Grundstück wirtschaftlich zumutbar oder der Nachbar zur Duldung der Benutzung seines Grundstücks verpflichtet ist, ist für die Frage der Zumutbarkeit das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks entscheidend. auf die Beeinträchtigung des auf Duldung des Notwegs in Anspruch genommenen Nachbarn ist in diesem Zusammenhang nicht abzustellen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 W 72/08 vom 06.02.2009

1. Ein Klageantrag, mit dem ein zeitlich befristetes Notwegerecht geltend gemacht wird, braucht nicht auch den genauen Umfang und den kalendarischen Zeitraum der Inanspruchnahme des fremden Grundstückes anzugeben.

2. Zum Umfang der richterlichen Gestaltungsbefugnis nach § 917 Abs. 1 S. 2 BGB.

BGH – Urteil, V ZR 35/08 vom 21.11.2008

Auch nach Inkraftreten der Zivilprozessreform 2002 kann die Revision nur auf die Verletzung von Landesrecht gestützt werden, dessen Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 10.08 vom 20.11.2008

Die Zulegung nach § 35 BBergG ist eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG.

Gründe des Allgemeinwohls erfordern im Sinne des § 35 Nr. 3 BBergG einen grenzüberschreitenden Abbau nicht, wenn das Vorhaben zwar der Vorsorgung des Marktes mit Rohstoffen dient, ihm aber überwiegende öffentliche Belange anderer Art entgegenstehen.

Bezieht sich die Zulegung auf ein Grundstück im Eigentum einer Gemeinde, kann auch die Gemeinde die gerichtliche Überprüfung verlangen, ob dem Vorhaben überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen.

Die "Rohstoffsicherungsklausel" des § 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG begründet bei der Entscheidung über eine Zulegung keinen grundsätzlichen Vorrang des öffentlichen Interesses an einem grenzüberschreitenden Abbau vor entgegenstehenden privaten oder anderen öffentlichen Interessen.

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 8 U 549/07 vom 04.09.2008

Eine auf eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 1 AVBWasserV gestützte ordentliche Kündigung des Wasserversorgungsvertrages ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Kanal von dem vorletzten Abzweig bis zu dem letzten angeschlossenen Grundstück über öffentlichen Grund und Boden geführt wird.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 1946/06 vom 28.02.2008

1. Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne von § 42 Abs. 1 AO liegt vor, wenn in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Ankündigung der Gemeinde, Erschließungsbeiträge zu erheben, ein im vorderen Teil bebautes Grundstück geteilt und das dann abgeteilte - von seiner Größe her selbständig bebaubare - Hinterliegergrundstück unentgeltlich auf ein Familienmitglied übertragen wurde, ohne dass für das Hinterliegergrundstück die Zufahrt in einer den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden Weise rechtlich gesichert wurde.

2. Als Rechtsfolge des dargestellten Gestaltungsmissbrauchs ist nicht der zivilrechtliche Eigentümer des Hinterliegergrundstücks, sondern der Eigentümer des ursprünglichen "(Gesamt-)Grundstücks" vor Teilung und Übertragung zum Erschließungsbeitrag heranzuziehen.

OLG-OLDENBURG – Urteil, 15 U 55/07 vom 11.02.2008

Im Fehngebiet Ostfrieslands besteht ein im 19. Jahrhundert entstandenes örtliches Gewohnheitsrecht fort, wonach Anlieger eines Nebenkanals ("Inwieke") den Randstreifen des Kanals auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen eines Notwegerechts begehen und befahren dürfen, um zu hinterliegenden Grundstücken zu gelangen.

BGH – Beschluss, II ZR 293/06 vom 12.11.2007

a) Der Anspruch auf Aufhebung einer Gemeinschaft kann stillschweigend ausgeschlossen werden.

b) Ob die Miteigentümer eines der Erschließung ihrer Grundstücke dienenden Privatweges stillschweigend ein rechtsgeschäftliches Teilungsverbot vereinbart haben, ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.

c) Liegen die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Gemeinschaft an einem als gemeinsamer Erschließungsweg genutzten Grundstück vor, kann dem Aufhebungsverlangen eines Miteigentümers der Rechtsmissbrauchseinwand entgegenstehen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10527/07.OVG vom 21.08.2007

Ob nach einem geplanten Ausbau einer Teileinrichtung (Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung) eine einheitliche Verkehrsanlage oder mehrere vorliegen, entscheidet sich nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der ausgebauten Teileinrichtung, da Fahrbahn und Gehwege auch bei der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße nur in ihrer Gesamtheit eine beitragsfähige Anbaustraße bilden können (im Anschluss an OVG RP, 6 A 12088/04.OVG, KStZ 2005, 234, ESOVGRP).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10323/07.OVG vom 12.06.2007

Hat sich eine Gemeinde zu einer satzungsrechtlichen Verschonungsregelung i.S.d. § 10 Abs. 8 Satz 1 KAG entschieden, wonach Grundstücke, für die in den vergangenen Jahren Ansprüche auf Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder einmalige Ausbaubeiträge entstanden sind, für einen bestimmten Zeitraum bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt werden, darf sie nach der erstmaligen Herstellung und der Widmung einer weiteren Verkehrsanlage auf eine Verschonung auch der dort liegenden Grundstücke nur verzichten, wenn besondere Umstände eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen. Sind solche Umstände nicht gegeben, müssen die übrigen Beitragspflichtigen mit einer auch rückwirkenden Satzungsänderung rechnen, die diese Grundstücke in den Kreis der zeitweilig vom wiederkehrenden Beitrag verschonten einbezieht.

BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 1.06 vom 17.01.2007

Zusicherungen sind im Anwendungsbereich des Flurbereinigungsgesetzes nicht ausgeschlossen. Sie sind auch im Falle ihrer Rechtswidrigkeit grundsätzlich wirksam (§ 38 Abs. 2 VwVfG). Dritten kann der Inhalt von Zusicherungen aber nur entgegengehalten werden, wenn sie ihnen bekanntgegeben worden sind oder der Dritte sich ausnahmsweise auf die mangelnde Bekanntgabe nicht berufen kann.

Eine über die Gleichwertigkeitsprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG hinausgehende Abwägungskontrolle nach § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG kommt in Betracht, wenn der Inhaber eines Sandabbauunternehmens den Planwunsch nach zusammenhängender Abfindung im Umfeld seiner bisherigen Abbaugrundstücke äußert (im Anschluss an das Urteil vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 - RdL 2007, 14 - zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen).

Auf den Ausgleich eines lediglich individuellen Planungsgewinns durch die Zuteilung von Abfindungsgrundstücken, dem kein entsprechender Verlust des Abgebenden gegenübersteht, hat der Abgebende keinen Anspruch.

BGH – Urteil, V ZR 148/06 vom 12.01.2007

Eine nach § 119 Nr. 2 SachenRBerG die Anwendung des § 116 SachenRBerG ausschließende Regelung in anderen Rechtsvorschriften liegt nur vor, wenn diese dem Nachbarn ein gesichertes Mitbenutzungsrecht einräumt, das über ein bloßes Notwege-/Notleitungsrecht hinausgeht.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 34/06 vom 30.11.2006

1. Das Begehren auf Aufhebung der Gemeinschaft kann selbst dann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sofern die Aufhebung der Gemeinschaft für den ihr widersprechenden Teilhaber eine "besondere Härte" bedeutet.

2. Unter besonderen Umständen kann ein Teilhaber, der die Aufhebung der Gemeinschaft betreibt, auch gehalten sein, auf die Zwangsversteigerung des gemeinschaftlichen Grundbesitzes zu verzichten und sich mit einem auch seinen Interessen gerecht werdenden und zumutbaren Realteilungsvorschlag des anderen Teilhabers abzufinden.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 3 U 41/06 vom 10.10.2006

1. Wird ein Weg über ein Privatgrundstück seit langer Zeit als Zuwegung zwischen der öffentlichen Straße und einem Hinterliegergrundstück benutzt, kann das zur Bildung eines örtlich geltenden Gewohnheitsrechts führen.

2. Ein Anspruch auf Notwegerente besteht nicht, wenn das in Anspruch genommene Überwegungsrecht durch Gewohnheitsrecht begründet ist.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 186/05 vom 29.05.2006

Rechtspositionen, die aus einem Rezess herrühren, sind öffentlich-rechtlicher Natur. Die Aufhebung eines so begründeten Wegerechts, das ähnlich wie ein Notwegerecht aufgrund einer Baulast wirkt, kann nur durch Hoheitsakt erfolgen. Es gibt diesbezüglich keinen zivilrechtlichen Anspruch des Eigentümers eines dienenden Grundstücks gegen den Eigentümer eines herrschenden Grundstücks auf Erklärung des Verzichts aus die öffentlich-rechtlich begründeten Notwegerechte.

Eine Grunddienstbarkeit kann erlöschen, wenn der Vorteil für das herrschende Grundstück infolge grundlegender Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv oder endgültig weggefallen ist. Ein verbliebener Vorteil kann für das herrschende Grundstück aber schon darin bestehen, dass die Grunddienstbarkeit für seinen Eigentümer Annehmlichkeiten begründet oder ästhetische Interessen wahrt.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 52/06 vom 24.05.2006

1. Die Verlängerung einer öffentlichen Straße bedarf der förmlichen Widmung nach § 6 Abs. 1 SächsStrG. Sie stellt keinen Anwendungsfall für eine Fiktion nach § 6 Abs. 5 SächsStrG dar.

2. Ein Bekanntmachungsfehler führt nicht zur Nichtigkeit einer Widmung.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 8 B 05.1356 vom 15.03.2006

1. Im Bayerischen Straßen- und Wegerecht existiert auch weiterhin das Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs als eine Form eines gesteigerten Gemeingebrauchs (Abgrenzung zu BVerwG vom 11.5.1999 NVwZ 1999, 1341).

2. Der Anliegergebrauch ist ein Rechtsinstitut des einfachen Rechts, das in der Rechtsordnung als bestehend vorausgesetzt wird.

3. Vor Einschränkungen oder Erschwernissen der Zufahrtsmöglichkeiten für ein innerörtliches Grundstück schützt der Anliegergebrauch regelmäßig nicht.

4. Zu einem Anspruch auf Gehsteigabsenkung vor einer Grundstückszufahrt, wenn die Zufahrten von Nachbargrundstücken ebenfalls abgesenkt sind (Selbstbindung der Verwaltung).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 ME 388/04 vom 09.12.2005

1. Die Widmungsfiktion des § 6 Abs. 6 NStrG findet auch Anwendung auf Fälle der geteilten Baulast in der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße.

2. Besteht am Anliegergrundstück nur ein Erbbaurecht der Eigentümer des Hinterliegergrundstücks, wird dem Hinterliegergrundstück keine dauerhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Straße vermittelt.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 ZB 05.42 vom 12.09.2005

1. Zu den baurechtlichen Nachbarrechten aus Wohnungseigentum.

2. Ein einzelner Wohnungseigentümer (§ 1 Abs. 2 WEG) ist aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum (§ 1 Abs. 5 WEG) nicht berechtigt, wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums eigenen Namens Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück geltend zu machen (vgl. BGH vom 11.12.1992 NJW 1993, 727). Er kann solche Abwehrrechte nur in den engen Grenzen der Notgeschäftsführung (§ 21 Abs. 2 WEG) und nur Namens der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. BGH vom 2.6.2005 NJW 2005, 2061/2062) geltend machen (teilweise Änderung der Rechtsprechung des Senats; vgl. BayVGH vom 2.10.2003 BayVBl 2004, 664; vom 11.11.2004 - 1 N 03.983).

3. Ob sich baurechtliche Nachbarrechte gegen eine Baugenehmigung aus dem Sondereigentum ergeben können, bleibt offen (teilweise Änderung der Rechtsprechung des Senats; vgl. BayVGH vom 2.10.2003 BayVBl 2004, 66).

OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 W 10/05 vom 25.07.2005

a) Geboten im Verständnis von § 29 a Abs 1 Satz 1 PBefG ist der sofortige Beginn von Bauarbeiten auf einer von einer vorzeitigen Besitzeinweisung erfassten Fläche, wenn das Interesse der Allgemeinheit dem sofortigen Baubeginn das gegenläufige Interesse des Betroffenen nachweisbar überwiegt.

b) Diese Interessenabwägung fällt zum Nachteil der öffentlichen Belange aus, wenn weder dargetan noch erkennbar ist, dass die Anlage, die auf der von der Besitzeinweisung erfassten Fläche realisiert werden soll, die ihr zugedachte Funktion im Rahmen des Gesamtprojekts überhaupt erfüllen können wird.

c) Aus dem Umstand, dass im Planfeststellungsbeschluss der Standort für ein Unterwerk zur Stromversorgung für eine Straßenbahnstrecke im Hinterland eines Privatgrundstücks ausgewiesen ist, kann nicht geschlossen werden, dass dessen Eigentümer gleichsam als Annex auch die Führung der notwendigen Leitungsverbindungen über ihr Grundstück dulden müssen, wenn der Planfeststellungsbeschluss hierzu keine Aussage trifft.

d) Begründen der festgestellte Plan und die auf seiner Grundlage verfügte Besitzeinweisung keine Verpflichtung des Grundstückseigentümers auch zur Duldung der Leitungsverbindungen zwischen Unterwerk und Straßenbahnstrecke, so erscheint zumindest zweifelhaft, dass sich eine solche Duldungspflicht nach den Grundsätzen des Notwegerechts ( § 917 BGB ) ergibt.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 12017/04.OVG vom 25.05.2005

1. Zur gerichtlichen Überprüfung der Abwägung bei der Abfindungsgestaltung (im Anschluss an Urteil vom 16.02.2005 - 9 C 10979/04.OVG).

2. Zur Berücksichtigung von Bodenschätzen bei der Abfindungsgestaltung.

3. § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG enthält ein Erschließungsgebot, auf das sich unter Umständen auch ein Grundstücksnachbar berufen kann.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 12155/04.OVG vom 12.04.2005

Noch nicht erstmals hergestellte bzw. noch nicht gewidmete Straßen können nicht Teil einer ausbaubeitragsrechtlichen Abrechnungseinheit sein.

Eigentümern bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke an einer rechtlich oder tatsächlich unfertigen Verkehrsanlage, die durch Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist, steht keine die Ausbaubeitragspflicht auslösende dauerhaft gesicherte Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeit zu, sondern ein vorläufiges Straßenbenutzungsrecht, das eine Berufung auf ein zivilrechtliches Notwegerecht ausschließt.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 4.04 vom 09.12.2004

Die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks kann gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG von der Natur der Sache her ausgeschlossen sein, wenn die Rückgabe die Aufteilung eines neu zugeschnittenen Grundstücks verlangt und infolge dieser Aufteilung eine bauliche Funktionseinheit aus Gebäude und ihm zugeordneten Flächen eigentumsrechtlich zerschnitten wird.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 256/03 vom 09.08.2004

1. Für die Frage, wie weit eine Verkehrsanlage reicht, kommt es auf die natürliche Betrachtungsweise, auf das tatsächliche Erscheinungsbild (Straßenführung, -länge, -breite, -ausstattung) an; die Straßenbezeichnung ist unerheblich.

2. Ein Grundstück hat von einer weiteren Verkehrsanlage keinen Vorteil (Frage der Zweit-Erschließung), wenn ein rechtliches Hindernis besteht, die weitere Anlage in Anspruch zu nehmen.

3. Ist das Bekanntmachungsrecht nichtig, so kann ausnahmsweise genügen, dass die Satzung orts-üblich bekannt gemacht worden ist. Die Ortsüblichkeit setzt eine gewisse Dauer der Handhabung voraus; sie ist noch nicht für einen Zeitraum eines halben Jahres anzunehmen.

4. Sieht das Bekanntmachungsrecht die Veröffentlichung durch Aushang vor, so muss die Min-destdauer des Aushangs bestimmt sein.

5. Sieht das Bekanntmachungsrecht mehrere notwendige Veröffentlichungsformen vor und ist eine davon nichtig, so ist das Bekanntmachungsrecht insgesamt nichtig.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LB 184/03 vom 07.06.2004

Zur Frage der Bebaubarkeit eines 5,5 m breiten Grundstücksstreifens, von dem 5 m innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen liegen (§ 23 Abs. 5 BauNVO).

Steht das Anliegergrundstück im Eigentum von Eheleuten, dagegen das Hinterliegergrundstück im Eigentum nur eines der Ehepartner, ist - entsprechend den vom BVerwG entwickelten Grundsätzen - von der Fallgruppe der Eigentümerverschiedenheit auszugehen.

In Fällen der Eigentümerverschiedenheit führt allein der Gesichtspunkt der einheitlichen Nutzung von Vorder- und Hinterliegergrundstück nicht dazu, auch das Hinterliegergrundstück in den Kreis der erschlossenen Grundstücke einzubeziehen.

Von einem Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 42 Satz 2 AO kann nicht ausgegangen werden, wenn ein Anliegergrundstück von einem Voreigentümer in ein Anlieger- und ein Hinterliegergrundstück aufgeteilt worden ist und Eheleute diese von ihnen vorgefundene Grundstücksgestaltung ausnutzen, um unterschiedliche Eigentumsverhältnisse an Vorder- und Hinterliegergrundstück zu begründen.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 15 B 747/04 vom 17.05.2004

Bei einer tatsächlich hergestellten und zum Erreichen des Grundstücks notwendigen Zufahrt von der ausgebauten Straße zu einem bebauten Hinterliegergrundstück besteht regelmäßig eine die Straßenbaubeitragspflicht auslösende gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die dieser Annahme entgegenstehen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10035/04.OVG vom 27.04.2004

Zweckvereinbarungen sind im Ausbaubeitragsrecht nicht generell unzulässig. Wird zwischen zwei Ortsgemeinden eine Zweckvereinbarung über eine gemeinsame Ausbaumaßnahme und die gemeinsame Beitragserhebung mit dem Ziel abgeschlossen, in beiden Gemeinden einheitlich hohe Beitragssätze zu erreichen, verstößt sie gegen das Verbot von Verträgen zu Lasten Dritter und ist unwirksam, wenn sich die Beitragssätze bei getrennter Abrechnung deutlich in ihrer Höhe unterscheiden würden.

Zur Heilbarkeit rechtswidriger Ausbaubeitrags-Vorausleistungsbescheide durch Erlass einer rechtlich unbedenklichen Beitragssatzung ohne Rückwirkung.

Ein Gehweg in einer Breite von 1,36 m vermittelt in dörflichen Gebieten den Anliegern im Allgemeinen einen beitragsrechtlich relevanten Vorteil, auch wenn er in seltenen Fällen eines Begegnungsverkehrs zweier Lastkraftwagen teilweise überfahren wird.

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 5 W 32/04 vom 05.04.2004

Zu dem Anspruch eines Sondereigentümers eines in einer Tiefgarage gelegenen Abstellraums gegen den Sondereigentümer eines vor dessen Zugang gelegenen Abstellplatzes auf Beschränkung der Nutzung.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 10256/04.OVG vom 25.02.2004

Landwirtschaftliche Betriebsgebäude sind nur dann im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 1b LBauO zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt, wenn ihre Nutzungsmöglichkeit nach Bauausführung, Größe, Gestaltung und dergleichen bei objektiver Betrachtung auf diesen Zweck beschränkt ist und sie insbesondere nicht zur dauernden Unterbringung von Tieren geeignet sind.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 505/02 vom 16.12.2003

1. "Vorteil" i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA ist bereits jede abstrakte Besserstellung durch die dem Grundstück vermittelte Möglichkeit, einen - erstmaligen oder zusätzlichen - Zugang zu der Straße zu nehmen. Rein tatsächliche Hindernisse, die beseitigt werden können, schließen den Vorteil nicht aus.

2. Ein dem Grundstück vorgelagerter Graben hindert den einen Vorteil begründenden Zugang zu dem Grundstück nur dann, wenn er objektiv unüberwindbar ist.

Seite:   1  2  3 


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Notwegerecht - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum