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Notverwalter

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 426/05 vom 18.08.2008

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:WEG, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümerversammlung, Tagesordnung, Verwalter
Stichwort:Notverwalter
Leitsatz:1. Nach neuerer Auffassung, die auch vom Senat vertreten wird, kann jeder Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG -unabhängig von dem Quorum nach § 24 Abs. 2 WEG - vom Verwalter die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung einer ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung verlangen, wenn die Behandlung dieser Punkte ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Im Fall pflichtwidriger Weigerung des Verwalters des Verwalters kann der Anspruch gemäß § 43 Nr. 3 WEG gerichtlich geltend gemacht werden.

2. Der Verwaltungsbeiratsvorsitzende kann in analoger Anwendung von § 24 Abs. 3 WEG die Tagesordnung dann gestalten, wenn der Verwalter sich pflichtwidrig weigert, einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen.

3. Die Weigerung des Verwalters ist pflichtwidrig, wenn eine ordnungsgemäße Verwaltung die Aufnahme erfordert.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 426/05



OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 240/07 vom 03.01.2008

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Notwirtschaftsplan
Stichwort:Notverwalter
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen, unter denen es einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen kann, einen sog. Notwirtschaftsplan zu genehmigen, der zu einzelnen Kostenpositionen den noch festzustellenden Kostenverteilungsschlüssel nicht berücksichtigt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 240/07

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-3 Wx 85/07 vom 31.08.2007

Rechtsgebiete:WEG, ÄnderungsG zum WEG
Stichwort:Notverwalter
Leitsatz:1. Nach Aufhebung des § 26 Abs. 3 a. F. WEG mit Wirkung vom 1. Juli 2007 ist im Bedarfsfall (hier zeitnahe Einberufung einer Eigentümerversammlung) auf Antrag unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 WEG ein Notverwalter zu bestellen.

2. Die Maßnahme des Gerichts ist nicht darauf beschränkt, die übrigen Wohnungseigentümer zur Mitwirkung bei der Bestellung des Notverwalters zu verpflichten, sondern kann dem Anspruch eines Wohnungseigentümers auf ordnungsgemäße Verwaltung dadurch Geltung verschaffen, dass es nach billigem Ermessen den Verwalter unmittelbar bestellt.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 85/07

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Wx 43/07 vom 11.05.2007

Rechtsgebiete:WEG
Stichwort:Notverwalter
Leitsatz:Bei der Bestellung eines Notverwalters für eine Wohnanlage überschreitet das Gericht sein Rechtsfolgeermessen, wenn es ohne sachliche Notwendigkeit die gesetzlich geregelten Kompetenzen des Verwalters erweitert (hier: Befugnis zur Erteilung von Aufträgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft bis zu einem Betrag von 2.000 EUR ohne Beschluss der Eigentümerversammlung).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 43/07


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