( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNotenverbesserung 

Notenverbesserung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 LA 213/06 vom 12.07.2007

Rechtsgebiete:DRiG, GG, NJAG, NJAVO
Schlagworte:Ausbildungsfreiheit, Ausbildungsstätte, Berufswahlfreiheit, Freiversuch, Gleichheitsgrundsatz, Notenverbesserung, Staatsprüfung, zweite juristische, Wiederholungsprüfung, zweites juristisches Staatsexamen
Stichwort:Notenverbesserung
Leitsatz:Der für den Fall des Bestehens der zweiten juristischen Staatsprüfung aus § 19 NJAG folgende Ausschluss der Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung mit dem Ziel der Notenverbesserung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 213/06



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 473/05 vom 21.09.2005

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Krankenpflegeprüfung, Praktischer Teil, Notenverbesserung, Nachteilsausgleich, Bewertungsfehler, Neubewertung, Entscheidungsgrundlage, Wiederholung
Stichwort:Notenverbesserung
Leitsatz:1. Eine Neubewertung einer Prüfungsleistung setzt voraus, dass eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Prüfungsleistung (noch) vorhanden ist. Dies gilt auch für die sogenannte Notenverbesserungsklage.

2. Wann eine Neubewertung einer Prüfung praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten mangels verlässlicher Entscheidungsgrundlage wegen Zeitablaufs ausscheidet, lässt sich nicht verallgemeinernd bestimmen, sondern ist eine Frage des Einzelfalles.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 473/05

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2075/02 vom 17.02.2004

Rechtsgebiete:GG, ÄAPPO
Schlagworte:ärztliche Prüfung, Notenverbesserung, Antwort-Wahl-Verfahren, Bestantwort, Beurteilungsspielraum, Antwortspielraum, Bewertungsspielraum, Fragenformulierung, Antwortauswahl
Stichwort:Notenverbesserung
Leitsatz:1. Eine im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) im zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung gestellte Frage ist nicht deshalb unlösbar und als fehlerhaft bei der Ermittlung der Prüfungsnote zu eliminieren, weil es außer der als richtig festgesetzten Antwort außerhalb der vorgegebenen Antwortalternativen eine weitere richtige Lösung gibt.

2. Die vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen unter fünf Antwortmöglichkeiten als richtig festgesetzte Lösung ist nicht zu beanstanden, wenn sie im Zeitpunkt der Prüfung gesicherten medizinischen Erkenntnissen entspricht, die im Fachschrifttum veröffentlicht und den Kandidaten des entsprechenden Prüfungsabschnitts im Regelfall ohne besondere Schwierigkeiten zugänglich waren, und die vier anderen Antwortmöglichkeiten die Frage falsch beantworten.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2075/02

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 14.01 vom 19.12.2001

Rechtsgebiete:VwGO, DRiG, NJAG, NJAVO
Schlagworte:Abweichensklausel, Aktenvortrag, Bewertung von Prüfungsleistungen, Chancengleichheit, Gesamteindruck aller Prüfungsleistungen, mündliche Prüfung, Prüfungsleistung, Prüfungsteil, Notenverbesserung, Rechtsschutz, Verfahrensdauer, Verschlechterungsverbot, vorläufiger Rechtsschutz, zweite juristische Staatsprüfung.
Stichwort:Notenverbesserung
Leitsatz:Kann der Prüfling wegen Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung die nochmalige Ablegung der Prüfung verlangen, so ist das erneute Prüfungsverfahren in Ermangelung einer normativen Regelung der Fehlerfolgen so zu gestalten, dass der Prüfling durch dieses Verfahren den geringstmöglichen Nachteil erleidet. Diesem Gesichtspunkt wird in der Regel dadurch entsprochen, dass der Prüfling lediglich denjenigen selbständig zu bewertenden Prüfungsteil erneut abzulegen hat, dem der rechtserhebliche Mangel anhaftet.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 14.01


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/notenverbesserung

"Notenverbesserung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN