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OLG-CELLE – Urteil, 6 U 112/03 vom 27.05.2004

Rechtsgebiete:AGBG
Schlagworte:Notarvertrag als AGB
Stichwort:Notarvertrag als AGB
Leitsatz:Die Klausel in einem Notarvertrag über die Veräußerung eines Grundstücks mit fast fertigem Neubau, die Gewährleistungsfrist für das Bauwerk betrage zwei Jahre, ist nichtig, wenn der Notar die Klausel ohne Zutun der Urkundsbeteiligten gewählt und den Erwerber nicht eindringlich über die mit dieser Klausel verbundenen Nachteile und die in ihr liegende Abweichung von der gesetzlichen Regelung belehrt hat.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 6 U 112/03




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