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OLG-KOELN – Beschluss, 2 VA (Not) 3/06 vom 07.09.2006

Rechtsgebiete:BNotO
Schlagworte:Notarbestellung, Voraussetzungen, Notariatsverwaltung
Stichwort:Notariatsverwaltung
Leitsatz:1) § 17 AVNot NRW in der seit 2004 geltenden Fassung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

2) Tätigkeiten als Notariatsverwalter oder Notarvertreter müssen unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 Nr. 6 lit. d) AVNot NRW auch dann durch die Vergabe von Sonderpunkten berücksichtigt werden, wenn die gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 4 AVNot NRW maximal zu vergebende Punktzahl für Beurkundungen noch nicht erreicht ist.

3) Wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Bewerber um eine Notarstelle gemäß § 170 Abs. 2 eingestellt, ist dies zu seinen Gunsten bei der Besetzungsentscheidung auch dann noch zu berücksichtigen, wenn die Einstellung erst nach Schluss der Bewerbungsfrist erfolgt.
Volltext: OLG-KOELN - Beschluss, 2 VA (Not) 3/06




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