JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Notargebühren bei Gründung einer GmbH durch Vor-AG
| Rechtsgebiete: | KostO, AktG, GmbHG |
| Schlagworte: | Notargebühren bei Gründung einer GmbH durch Vor-AG |
| Stichwort: | Notargebühren bei Gründung einer GmbH durch Vor-AG |
| Leitsatz: | 1. Die Gründer einer AG können durch eine entsprechende Ermächtigung vorsehen, dass die AG bereits vor Eintragung aus ihrem Gründungskapital eine GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft gründet. Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags der GmbH im Anschluss an diejenige der AG durch den Notar stellt keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 16 KostO dar. Der Notar genügt i.d.R. seiner Hinweis- und Belehrungspflicht gemäß § 17 BeurkG, wenn er die Gründer darauf hinweist, dass die Frage der wertgleichen Deckung durch Gründungsprüfer und das Handelsregister geprüft werden muss. 2. Bei der Gründung einer GmbH durch eine Vor-AG als alleinige Gesellschafterin fällt für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages nur eine Gebühr nach § 36 Absatz 1 KostO an. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 7349/00 | |
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