JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Notar
| Rechtsgebiete: | VwGO, GVG, BNotO, BRRG |
| Schlagworte: | Senat, Urteil, Notar, Notarversorgung, Ländernotarkasse, Normenkontrolle, Antragsfrist, Antragsbefugnis, Verwaltungsrechtsweg, Versicherungsprinzip |
| Stichwort: | Notar |
| Leitsatz: | 1. Im Normenkontrollverfahren bedarf es keiner Vorabentscheidung über den Rechtsweg. Fehlt die "Gerichtsbarkeit" des Oberverwaltungsgerichts i. S. v. § 47 Abs. 1 VwGO, weil sich aus der Anwendung der Angegriffenen Rechtsvorschrift keine Streitigkeiten ergeben können, für die der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, ist ein Normenkontrollantrag als unzulässig abzulehnen. 2. Für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche von Notaren in den neuen Ländern ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. 3. "Bekanntmachung" i. S. v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist der Abschluss jenes Rechtssetzungsverfahrens, durch den der Normgeber der konkret angegriffenen Vorschrift Geltung verschafft hat (wie BVerwG, Urt. v. 21.4.2004, BVerwGE 120, 82). 4. Zur Antragsfrist bei der Bekanntmachung einer Neuregelung (Abgrenzung zu SächsOVG, Nk-Urt. v. 20.8.2008 - 5 D 24/06 -, Juris). 5. Die Bemessung der Notarversorgung in den neuen Ländern nach der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit (§ 113 Abs. 3 Nr. 2 BNotO) statt nach der Höhe der geleisteten Abgaben ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 6. Der Ländernotarkasse ist es nicht verwehrt, die Versorgung der Notare in den neuen Ländern an der Besoldungsstufe A 13 (statt R 1) auszurichten. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 D 2/06 | |
| Rechtsgebiete: | BNotO |
| Schlagworte: | Notar, Haftung, Notarhaftung, Pflichten, Pflichtverletzung, Beurkundung, Treuhandvertrag, Treuhandanweisungen, Anweisungen, Kaufvertrag, Schaden, Schadenersatz, Schadensersatz |
| Stichwort: | Notar |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 229/07 | |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Schlagworte: | Notar, Amtsprüfung, Gebühr |
| Stichwort: | Notar |
| Leitsatz: | Die Erhebung von Gebühren für die Prüfung der Amtsführung eines Notars (hier: 6000,00 Euro), deren Höhe sich an die Zahl der von dem Notar vorgenommenen Urkundsgeschäfte orientiert, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 6 W 209/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Notar, Darlehensforderung, Erwerb, Unterwerfungsurkunde, Teilausfertigung, Ausfertigung |
| Stichwort: | Notar |
| Leitsatz: | 1. Der teilweise Erwerb einer Darlehensforderung nach § 1225 BGB führt nicht zu einem Anspruch nach § 952 BGB auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung einer dem ursprünglichen Darlehensgläubiger erteilten notariellen Unterwerfungsurkunde. 2. Er führt auch nicht zu einem Anspruch auf vollstreckbare Teilausfertigung nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, da ein Bereicherungsausgleich wegen des erteilten Schuldanerkenntnisses bzw. der Unterwerfungsurkunde nur im Verhältnis Altgläubiger/Schuldner in Betracht kommt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 U 205/07 | |
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