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Notar

Entscheidungen der Gerichte

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 D 2/06 vom 19.01.2009

1. Im Normenkontrollverfahren bedarf es keiner Vorabentscheidung über den Rechtsweg. Fehlt die "Gerichtsbarkeit" des Oberverwaltungsgerichts i. S. v. § 47 Abs. 1 VwGO, weil sich aus der Anwendung der Angegriffenen Rechtsvorschrift keine Streitigkeiten ergeben können, für die der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, ist ein Normenkontrollantrag als unzulässig abzulehnen.

2. Für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche von Notaren in den neuen Ländern ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

3. "Bekanntmachung" i. S. v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist der Abschluss jenes Rechtssetzungsverfahrens, durch den der Normgeber der konkret angegriffenen Vorschrift Geltung verschafft hat (wie BVerwG, Urt. v. 21.4.2004, BVerwGE 120, 82).

4. Zur Antragsfrist bei der Bekanntmachung einer Neuregelung (Abgrenzung zu SächsOVG, Nk-Urt. v. 20.8.2008 - 5 D 24/06 -, Juris).

5. Die Bemessung der Notarversorgung in den neuen Ländern nach der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit (§ 113 Abs. 3 Nr. 2 BNotO) statt nach der Höhe der geleisteten Abgaben ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

6. Der Ländernotarkasse ist es nicht verwehrt, die Versorgung der Notare in den neuen Ländern an der Besoldungsstufe A 13 (statt R 1) auszurichten.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 6 W 209/07 vom 08.04.2008

Die Erhebung von Gebühren für die Prüfung der Amtsführung eines Notars (hier: 6000,00 Euro), deren Höhe sich an die Zahl der von dem Notar vorgenommenen Urkundsgeschäfte orientiert, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 U 205/07 vom 14.03.2008

1. Der teilweise Erwerb einer Darlehensforderung nach § 1225 BGB führt nicht zu einem Anspruch nach § 952 BGB auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung einer dem ursprünglichen Darlehensgläubiger erteilten notariellen Unterwerfungsurkunde.

2. Er führt auch nicht zu einem Anspruch auf vollstreckbare Teilausfertigung nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, da ein Bereicherungsausgleich wegen des erteilten Schuldanerkenntnisses bzw. der Unterwerfungsurkunde nur im Verhältnis Altgläubiger/Schuldner in Betracht kommt.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10445/08.OVG vom 21.01.2008

§ 6 Abs. 2 Satz 3 NVKG, der für die Mitglieder der Notarversorgungskasse Koblenz, die zu Beginn ihrer Mitgliedschaft bis zu 35 Jahre alt waren, einen einheitlichen Beitrag vorsieht, steht mit höherrangigem Recht in Einklang.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 252/06 vom 26.09.2007

Der Fehler einer Notargehilfin bei der Abwicklung eines Treuhandauftrags ist nach § 278 BGB dem Notar zuzurechnen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Not 3/07 vom 12.06.2007

Zur Wiedereinsetzung nach § 6 b III S. 1 BNotO.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Not 11/06 vom 15.05.2007

Zur Vermutung des Vermögensverfalls eines Notars aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Not 1/07 vom 30.03.2007

Zur Auswahlentscheidung bei der Besetzung einer Notarstelle (Punktesystem).

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 190/06 vom 28.03.2007

Beurkundet ein Notar einen Bauträgervertrag, in dem der Veräußerer die Erschließungs- und Anschlusskosten für das Hausgrundstück übernimmt, der Erwerbspreis gleichwohl aber allein nach den Baufortschrittstufen zu zahlen ist, so muss der Notar den Erwerber auf diese ungesicherte Vorleistung hinweisen und den Parteien eine Vertragsgestaltung empfehlen, mit der das Risiko, dass der Veräußerer die Erschließungs- und Anschlusskosten nicht zahlt und der Erwerber sie deshalb zu tragen hat, für den Erwerber vermieden wird.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 143/06 vom 14.03.2007

1. Werden bei der Beurkundung eines Vertrages im Rahmen einer einheitlichen Amtshandlung mehrere Amtspflichten verletzt und stellt sich der Ersatzanspruch hinsichtlich Kausalverlauf und Schaden als identisch dar, bedarf es verjährungsrechtlich gleichwohl der genauen Differenzierung zwischen den unter Umständen verschiedenen Zeitpunkten der Kenntniserlangung von den unterschiedlichen Amtspflichtverletzungen. Insoweit gilt nichts anderes als in den Fällen, in denen mehrere selbstständige Handlungen jeweils unterschiedliche Schäden zur Folge hatten (vgl. dazu BGH NJW 1993, 650).

2. Besteht die Amtspflichtverletzung in der Beurkundung eines materiell unwirksamen Vertrages, verfügt der Geschädigte über die zum Inlaufsetzen der Verjährungsfrist notwendige Kenntnis, wenn er weiß, dass der Notar einen unwirksamen Vertrag beurkundet hat. Kennt der Geschädigte die normative Tatsache "Nichtigkeit des Vertrages", kommt es nicht darauf an, ob er diese Kenntnis auf der Grundlage einer rechtlich zutreffenden Argumentation erlangt hat.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, Not 4/06 vom 05.03.2007

Ein Notar verstößt nicht gegen das Mitwirkungsverbot gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG, wenn er einen Kaufvertrag über den Verkauf einer im Miteigentum geschiedener Eheleute stehenden vermieteten Doppelhaushälfte beurkundet, nachdem er zuvor als Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren und im Unterhaltsprozess, dessen Gegenstand u.a. die Mieteinnahmen waren, die Ehefrau vertreten hat.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 3/07 vom 26.02.2007

1. Zur Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG.

2. Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "offensichtlich unbegründet" in § 246 a II AktG.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 397/04 vom 22.01.2007

1. Als Wert für die Beurkundung einer im Außenverhältnis unbeschränkten, mit Erteilung wirksamen Generalvollmacht für alle vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, für die eine Stellvertretung zulässig ist, mit der Anweisung an den Bevollmächtigten, davon nur im Vorsorgefall Gebrauch zu machen, ist das Aktivvermögen des Vollmachtgebers ohne Abschlag anzusetzen.

2. Die mit der Generalvollmacht zusammen beurkundete Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind einseitige Erklärungen gemäß § 36 Abs.1 KostO und gegenstandsgleich im Sinn von § 44 Abs.1 Satz 2 KostO. Sie haben keinen vermögensrechtlichen Gegenstand und ihr Wert beträgt grundsätzlich 3.000,00 ¤.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ws 173/05 vom 29.11.2006

Bei der Beurkundung rechtsgeschäftlicher Erklärungen ist eine Urkunde dann abgeschlossen, wenn das in § 13 BeurkG vorgeschriebene Prozedere - Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben - stattgefunden hat.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 306/05 vom 04.09.2006

Der dem Notar im Rahmen eines Grundstücksübertragungsvertrages von den Vertragsbeteiligten erteilte Vollzugsauftrag ohne ausdrückliche Vollmacht, alle Erklärungen abzugeben, die zum grundbuchlichen Vollzug dieses Vertrages etwa noch erforderlich sein sollten, genügt nicht zur wirksamen Abgabe von Löschungsbewilligungen und -anträgen durch den Notar namens der Beteiligten.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, VA (Not) 8/05 vom 08.06.2006

Die Werbung eines Notars auf gewerblichen Flächen einer Uhrensäule an einem Marktplatz unter Verwendung seiner Amtsbezeichnung und des Landeswappens verstößt als reklamehafte Darstellung gegen § 29 Abs. 1 BNotO

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 9 N 03.389 vom 10.05.2006

1. Der Normenkontrollantrag des nicht postulationsfähigen Antragstellers und der von seinem Prozessbevollmächtigten "wiederholte" Normenkontrollantrag sind rechtlich als ein einheitlicher Normenkontrollantrag anzusehen.

2. Der Formmangel der fehlenden Postulationsfähigkeit ist heilbar. Er ist nur mit Wirkung für die Zukunft, nicht mit Wirkung für die Vergangenheit heilbar.

3. Auf Normänderungsbegehren ist § 47 Abs. 1 VwGO weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 82/04 vom 04.05.2006

1. Zur Entstehung einer Gebühr nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 KostO neben der Gebühr für die Beurkundung, wenn der Notar im Rahmen einer Grundschuldbestellung durch ihm persönlich bekannte Beteiligte eine Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz vornimmt.

2. Kostenschuldner des Notars für diese Gebühr sind die Grundschuldbesteller auch dann nicht, wenn sie in der Urkunde die Kosten der Beurkundung und ihrer Ausführung übernommen haben.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 563/05 vom 03.04.2006

1. Auch im Grundbuchverfahren sind Rechtsmittel, bei denen nicht ausdrücklich angeben ist, in wessen Namen sie eingelegt werden, als von dem Antragsberechtigten eingelegt anzusehen. Die Formulierung "lege ich Beschwerde ein" in der Beschwerdeschrift eines Rechtsanwalts oder Notars steht dem nicht entgegen.

2. Im Grundbuchverfahren ist grundsätzlich - wie auch sonst in der freiwilligen Gerichtsbarkeit - die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zweck der Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht vorgesehen. Bei lediglich vermögensrechtlichen Beeinträchtigungen liegt auch kein tief greifender Grundrechtseingriff vor, der eine ausnahmsweise nachträgliche gerichtliche Überprüfung gebieten würde.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 170/05 vom 22.02.2006

Zu Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung notarieller Pflichten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Bauträgervertrages.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 61/05 vom 26.01.2006

1. Für seine mit der Überwachung der Umschreibungsreife verbundene Tätigkeit erhält der Notar neben der Beurkundungsgebühr und der Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit eine zusätzliche Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 12.05.2005 -V ZB 40/05-).

2. Die Gebührenhöhe richtet sich nach einem Bruchteil des Kaufpreises entsprechend dem Umfang der entfalteten Tätigkeit, § 30 Abs. 1 KostO.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 70/05 vom 25.01.2006

Ein Notar verstößt gegen die ihm aus §§ 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO und 17 Abs. 1 BeurkG obliegenden Amtspflichten, wenn er es bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages unterlässt, auf die Gefahren der mit der Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises vor der tatsächlichen Bezahlung von Erschließungskosten ungesicherten Vorleistung hinzuweisen und den Parteien Wege aufzuzeigen, wie dieses Risiko durch eine andere Vertragsgestaltung vermieden werden kann.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 168/04 vom 21.12.2005

1. Auslegung der Treuhandauflage "Sicherstellung der Eigentumsumschreibung" der finanzierenden Bank als Übernahme der kaufvertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen

2. Zu den Folgen der Unwirksamkeit einer Auszahlungsregelung im Grundstückskaufvertrag wegen Verstosses gegen § 3 II MaBV auf die Auszahlungsanweisung der finanzierenden Bank an den Notar im Rahmen eines erteilten Treuhandauftrages

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 93/04 vom 07.12.2005

1. Zur gleichzeitigen Ankündigung eines Treuhandauftrages im Zusammenhang mit einer Banküberweisung auf das Notaranderkonto durch die darlehengebende Bank

2. Solange der die Eintragung bewilligende Sicherungsgeber noch nicht als Eigentümer des betroffenen Grundstücks eingetragen ist, ist die Eintragung eines Grundpfandrechtes auch dann noch nicht sicher gestellt, wenn aufgrund eines Kaufvertrages für diesen eine Eigentumswohnung eingetragen ist.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 740/05 vom 21.10.2005

Berechnung und Eintragung der Gebührenanteile der Notare im badischen Rechtsgebiet in die Gebührenanteilsverzeichnisse sind keine Verwaltungsakte.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 217/03 vom 05.07.2005

Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinn von § 16 Abs.1 KostO liegt vor, wenn in einem Bauwerkvertrag eine Abwicklung über Notaranderkonto vorgesehen ist, obwohl die zu Grunde liegende Regelung der Zahlungsmodalitäten unwirksam ist, weil sie gegen das AGBG verstößt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 451/02 vom 07.02.2005

1. Die weitere Beschwerde des Notars gegen eine Entscheidung des Landgerichts, die ihn zur Erhebung höherer Gebühren anweist, ist zulässig, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 15.04.2002 - 1 BvR 358/02 -) der Notar in seiner Berufsausübungsfreiheit betroffen ist, soweit eine erstinstanzliche Entscheidung ihm auferlegt, entgegen seiner Rechtsauffassung höhere Gebühren zu verlangen.

2. Beschließt die Gesellschafterversammlung einer GmbH über die Euro-Umstellung des Stammkapitals, verbunden mit einer Kapitalerhöhung zur Glättung, liegt ein Beschluss ohne bestimmten Geldwert und ein gegenstandsverschiedener Beschluss mit bestimmtem Geldwert vor. Die gleichzeitige Zusammenlegung mehrerer Geschäftsanteile ist als weiterer Beschluss mit einem Gegenstand ohne bestimmten Geldwert nicht zusätzlich zu berücksichtigen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 8/04 (Kart) vom 25.01.2005

Dem für die Begründung einer Vereinbarungstreuhand notwendigen Formerfordernis der notariellen Beurkundung wird durch eine vor einem Schweizer Notar (hier: Basel) unter Beachtung der Mindestanforderungen des Schweizerischen Bundesrechts errichtete notarielle Urkunde genügt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 455/02 vom 20.01.2005

1. Die weitere Beschwerde des Notars gegen eine Entscheidung des Landgerichts, die ihn zur Erhebung höherer Gebühren anweist, ist zulässig, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 15.04.2002 - 1 BvR 358/02 -) der Notar in seiner Berufsausübungsfreiheit betroffen ist, soweit eine erstinstanzliche Entscheidung ihm auferlegt, entgegen seiner Rechtsauffassung höhere Gebühren zu verlangen.

2. Beim Zusammentreffen der Beurkundung eines Gesellschafterbeschlusses und einer Handelsregisteranmeldung in einer Urkunde ist die Zusatzgebühr des § 58 Abs. 1 KostO zweimal zu berechnen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 59/04 vom 12.01.2005

Auch bei der pflichtwidrig verfrühten Anzeige der Fälligkeit des Kaufpreises ist ein Schadensersatzanspruch gegen den Notar dann nicht begründet, wenn sich die Vermögenslage des Käufers auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Notars nicht besser darstellte.

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