JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen
| Rechtsgebiete: | TVG, BetrVG |
| Schlagworte: | Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen |
| Stichwort: | Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen |
| Leitsatz: | Bestimmungen in gemischten, von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat gemeinsam unterzeichneten Vereinbarungen sind unwirksam, wenn sich nicht aus diesen selbst ohne Weiteres und zweifelsfrei ergibt, wer Urheber der einzelnen Regelungskomplexe ist und um welche Rechtsquellen es sich folglich handelt. Dies folgt aus dem Gebot der Rechtsquellenklarheit, das den Schriftformerfordernissen des § 1 Abs. 2 TVG, § 77 Abs. 2 Satz 1 und 2 BetrVG zugrunde liegt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 86/07 | |
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