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JuraForum.deUrteileSchlagwörterNnorminterpretierende/normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift 

norminterpretierende/normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 16.96 vom 28.10.1998

Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen und zur Bedeutung normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften.

Die Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Rahmen-AbwasserVwV) konkretisiert die allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Stand der Technik im Sinne des § 7 a Abs. 1 WHG.

Ist ein Wert nach dem Ergebnis einer Überprüfung im Rahmen der staatlichen Gewässerüberwachung nicht eingehalten, gilt er gemäß Ziff. 2.2.4 der Rahmen-AbwasserVwV als eingehalten, wenn die Ergebnisse der vier vorausgegangenen Überprüfungen diesen Wert nicht überschreiten und kein Ergebnis den Wert um mehr als 100 v.H. übersteigt.

Ob bei den vorausgegangenen Überprüfungen die im damaligen Zeitpunkt maßgebenden Grenzwerte eingehalten wurden, ist dabei ohne Bedeutung.

Bei der Erhebung der Abwasserabgabe können insoweit auch Überprüfungen aus dem Vorjahr berücksichtigt werden.

Urteil des 8. Senats vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 16.96 -

I. VG Freiburg vom 17.03.1995 - Az.: VG 9 K 1299/94 -
II. VGH Mannheim vom 14.05.1996 - Az.: VGH 2 S 1198/95 -

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