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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 C 11220/07.OVG vom 03.04.2008

Rechtsgebiete:LV, VwGO, AGVwGO, LPflegeASG, LPflegeASGDVO
Schlagworte:Normenkontrollantrag, Oberverwaltungsgericht, Norm unterhalb des Landesgesetzes, Ministerverordnung, Handlung eines Verfassungsorgans, effektiver Rechtsschutz, öffentliche Gewalt, Inzident-Kontrolle, Verpflichtungsklage, Zumutbarkeit, Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Normgeber, Vollzugsbehörde, Verfahrensverstoß, Wettbewerbsgleichheit, gesetzgeberisches Ermessen, Verwaltungsprozessrecht, Normenkontrolle, Rechtsschutz, Norm, Rechtsverordnung, Verordnung
Stichwort:Normgeber
Leitsatz:Zur Frage, ob das Gebot effektiven Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt (Art. 19 Abs. 4 GG) eine einschränkende Auslegung des landesgesetzlich vorgesehenen Ausschlusses der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 VwGO gegenüber Ministerverordnungen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 AGVwGO Rhl.-Pf. i.V.m. Art. 130 Abs. 1 LV Rhl.-Pf.) gebieten kann (hier verneint im Hinblick auf die Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage - im Anschluss an BVerwG, NVwZ 2007, 1311).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 C 11220/07.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 2.07 vom 23.08.2007

Rechtsgebiete:GG, KrW-/AbfG, VerpackV 1998, VerpackV 2005, VwGO
Schlagworte:Einweggetränkeverpackungen, Dosenpfand, Pfandpflicht, Rücknahmepflicht, Rücknahmesystem, EG-konform, Feststellungsklage, atypische, Subsidiarität, Zulässigkeit, nachträgliche, Interesse, berechtigtes, Bekanntgabeverwaltungsakt, Erledigung, Rechtsverhältnis, hinreichend konkret, streitig, Zuordnungssubjekt, Normgeber, Normadressat, Normanwender, "self-executing" Norm, Normerlassklage, Normerlassverhältnis, Normvollzugsverhältnis, Beiladung, Aufhebung
Stichwort:Normgeber
Leitsatz:Zur nachträglichen Zulässigkeit einer Feststellungsklage, der ursprünglich deren Subsidiarität entgegenstand.

Ist streitig, ob die Pfand- und Rücknahmepflichten der Verpackungsverordnung gegenüber ausländischen Importeuren von Getränken in Einwegverpackungen aus Gründen des Europarechts unanwendbar sind, so besteht das feststellungsfähige Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO nur zwischen den ausländischen Importeuren und den Vollzugsbehörden des Bundeslandes, in dem die Getränke vertrieben werden sollen. Für eine atypische, gegen den Normgeber gerichtete Feststellungsklage ist in diesem Fall kein Raum.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 2.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 13.06 vom 23.08.2007

Rechtsgebiete:GG, KrW-/AbfG, VerpackV 1998, VerpackV 2005, VwGO
Schlagworte:Einweggetränkeverpackungen, Dosenpfand, Pfandpflicht, Rücknahmepflicht, Rücknahmesystem, EG-konform, Feststellungsklage, atypische, Subsidiarität, Zulässigkeit, nachträgliche, Interesse, berechtigtes, Bekanntgabeverwaltungsakt, Erledigung, Rechtsverhältnis, hinreichend konkret, streitig, Zuordnungssubjekt, Normgeber, Normadressat, Normanwender, "self-executing" Norm, Normerlassklage, Normerlassverhältnis, Normvollzugsverhältnis, Beiladung, Aufhebung
Stichwort:Normgeber
Leitsatz:Zur nachträglichen Zulässigkeit einer Feststellungsklage, der ursprünglich deren Subsidiarität entgegenstand.

Ist streitig, ob die Pfand- und Rücknahmepflichten der Verpackungsverordnung gegenüber ausländischen Importeuren von Getränken in Einwegverpackungen aus Gründen des Europarechts unanwendbar sind, so besteht das feststellungsfähige Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO nur zwischen den ausländischen Importeuren und den Vollzugsbehörden des Bundeslandes, in dem die Getränke vertrieben werden sollen. Für eine atypische, gegen den Normgeber gerichtete Feststellungsklage ist in diesem Fall kein Raum.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 13.06

BSG – Urteil, B 6 KA 25/05 R vom 08.02.2006

Rechtsgebiete:GG, SGB V
Schlagworte:Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung, Honorarverteilungsmaßstab, Verwendung des größten Teils des Gesamtvergütungsvolumens für Honorierung zu vollen Punktwerten, Verbleib von geringeren Punktwerten für restliche Leistungen, Gestaltungsfreiheit, keine Besitzstandswahrung für Vertrags(zahn)ärzte, Begründungspflicht, Normgeber, Einzelleistungsvergütungsobergrenzen für verschiedene Fachgruppen
Stichwort:Normgeber
Leitsatz:Ein Honorarverteilungsmaßstab darf vorsehen, dass der größte Teil des Gesamtvergütungsvolumens für eine Honorierung zu vollen Punktwerten verwendet wird und für die restlichen Leistungen lediglich geringe Punktwerte verbleiben.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 25/05 R


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