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Normenkontrolle (erfolgreich)

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 A 1.07 vom 11.10.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, AGBauGB, VvB
Schlagworte:Normenkontrolle (erfolgreich), Bebauungsplan, Mitte, außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung, Verfahren, Abwägungsentscheidung, Zuständigkeit der Senatsverwaltung, Zustimmung des Abgeordnetenhauses, maßgeblicher Zeitpunkt, Rechtsprüfung, Festsetzungsverfahren, Ergänzung der Abwägungsentscheidung, erneute Abwägung nach Zustimmung unzulässig, Verfahrensfehler, Beachtlichkeit, , Baugrenzen, Bestandssicherung, (keine) städtebauliche Rechtfertigung, Versorgungsleitungen, Konfliktbewältigung
Stichwort:Normenkontrolle (erfolgreich)
Leitsatz:1. Die bei Bebauungsplänen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung von der zuständigen Senatsverwaltung vorzunehmende Abwägung muss abschließend vor der erforderlichen Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin erfolgen.

2. Vorhandene Versorgungsleitungen können die Festsetzung nicht überbaubarer Grundstücksflächen rechtfertigen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 1.07




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