Die (nur deklaratorische) Inkrafttretensregelung in einer zunächst fehlerhaft vor Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses bekannt gemachten Veränderungssperre, der zufolge die Veränderungssperre mit der Bekanntmachung in Kraft tritt, muss nicht geändert werden, um eine erneute Bekanntmachung der Veränderungssperre mit einem auf den Tag nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses rückwirkenden Inkrafttreten zu ermöglichen (im Anschluss an BVerwG vom 10.8.2000 NVwZ 2001, 203 = BRS 63 Nr. 42 und BayVGH vom 28.9.2000 VGH n.F. 2001, 3 = NVwZ-RR 2001, 117 = BayVBl 2001, 210).