Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNormenkontrollantrag 

Normenkontrollantrag

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 C 10580/02 vom 18.03.2003

Für einen Normenkontrollantrag gegen eine Satzung über die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge, die das Gemeindegebiet in mehrere Abrechnungseinheiten im Sinne des § 10 Abs. 3 KAG aufteilt, fehlt es hinsichtlich der Vorschrift über die Bildung der Abrechnungseinheiten insoweit an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, als diese teilbar und der Antragsteller von dem abtrennbaren Teil der Regelung nicht unmittelbar betroffen ist. Unter dieser Voraussetzung ist ein Antragsteller von der Bildung derjenigen Abrechnungseinheiten nicht betroffen, in denen er über kein Eigentum bzw. keine dingliche Nutzungsberechtigung an einem dort belegenen Grundstück verfügt.

Das gesamte Gebiet oder einzelne Abrechnungseinheiten im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 1 KAG können nur dann der Aufwandsermittlung und -verteilung zugrunde gelegt werden, wenn die Verkehrsanlagen in dem jeweiligen Bereich in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG stehen.

Die Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebietes können vor dem Hintergrund des beitragsrechtlichen Vorteilsbegriffs grundsätzlich nur in kleineren Gemeinden den von § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG geforderten räumlichen Zusammenhang aufweisen. Hiervon ausgehend können einzelne Gebietsteile als Abrechnungseinheiten nur dann angesehen werden, wenn es sich um Orts- oder Stadtteile handelt, die die Größe einer kleineren Gemeinde haben.

Der von § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG geforderte funktionale Zusammenhang der Verkehrsanlagen in einer Abrechnungseinheit liegt vor dem Hintergrund des beitragsrechtlichen Vorteilsbegriffs nur dann vor, wenn sämtliche Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit auf dieselbe oder dieselben Straßen mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen sind, um in die verschiedenen Richtungen Anschluss an das übrige Verkehrsnetz zu finden.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 K 4496/99 vom 13.03.2003

1. Zweckentfremdungsverordnungen treten nicht schon dann außer Kraft, wenn der Ermächtigungstatbestand nachträglich wegfällt. Werden sie vom Verordnungsgeber nicht aufgehoben, verlieren sie ihre Gültigkeit vielmehr nur dann, wenn ein Ende der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt insgesamt deutlich in Erscheinung tritt und das Zweckentfremdungsverbot daher offensichtlich entbehrlich geworden ist.

2. Eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ist allenfalls dann deutlich erkennbar beseitigt, wenn mindestens 3 - 4 % aller Wohnungen leer stehen und der Wohnungsleerstand auf alle wesentlichen Marktsegmente annähernd gleichmäßig verteilt ist.

3. Die Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann in den Fällen keine Geltung beanspruchen, in denen der Antragsteller geltend macht, dass eine rechtmäßig erlassene Norm wegen einer Änderung der Sachlage nach Ablauf der Frist nichtig geworden sei.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11016/02 vom 20.01.2003

Heilt eine Gemeinde Abwägungsfehler eines Bebauungsplans, der im Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt worden ist, durch erneuten Satzungsbeschluss im ergänzenden Verfahren, so braucht sie grundsätzlich weder Ermittlungen über das unveränderte Fortbestehen aller Abwägungsgrundlagen anzustellen noch sich erneut mit Belangen zu befassen, die nicht Gegenstand des vom Normenkontrollgericht festgestellten Fehlers sind. Etwas anderes gilt allerdings für abwägungserhebliche Änderungen der Sach- und Rechtslage, die der Gemeinde bei Durchführung des ergänzenden Verfahrens bekannt werden oder für sie ohne weiteres erkennbar sind.

Zu den Anforderungen an die vertragliche Sicherstellung des Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 1a Abs. 3 S. 3 1. Alt. BauGB.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 C 10609/02 vom 26.11.2002

Das für die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages erforderliche Rechtsschutzinteresse kann teilweise fehlen, wenn die Rechtsnorm teilbar ist und der Normenkontrollantrag auch solche Teile erfasst, von denen der Antragsteller nicht betroffen wird (im Anschluss an BVerwGE 82, 225 <234> und 88, 268 <273>).

Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für Hunde der Rasse "American Staffordshire Terrier" steht mit höherrangigem Recht in Einklang (im Anschluss an das Senatsurteil vom 19. September 2000 - 6 A 10789/00.OVG - AS 28, 373ff).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 KN 35/07 vom 09.10.2008


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Normenkontrollantrag - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum