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Normenbestand

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 159/07 vom 15.04.2008

Rechtsgebiete:GG, ArbGG, BetrVG, BGB, TVG, ZPO, FTV ATZ, GBV
Schlagworte:Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag -Bezugnahme auf Tarifvertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen -betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Stichwort:Normenbestand
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 159/07



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1684/06 vom 27.03.2007

Rechtsgebiete:VwGO, KrW-/AbfR, VerpackV, LAbfG, AWS Mannheim
Schlagworte:Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, Abfallrechtliche Verantwortlichkeit, Anfallen Abfall, Überlassen Abfall, Sortierung vor Ort, Sortierung durch beauftragte Dritte, Sortierungsbefugnis, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
Stichwort:Normenbestand
Leitsatz:1. Nach § 21 KrW-/AbfG kann die zuständige Behörde Anordnungen nur zur Durchführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen treffen; Gesichtspunkte des Gesundheitsschutzes und des Arbeitsschutzes können mit einer behördlichen Anordnung nur durchgesetzt werden, soweit das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht solche Aspekte in seinen Normenbestand aufgenommen hat.

2. Eine von dem Abfallbesitzer oder einem von diesem beauftragten Dritten durchgeführte Sortierung des nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG überlassungspflichtigen Abfalls "vor Ort" in dem Zeitraum zwischen dem Befüllen von Abfallbehältern einer Wohnanlage und dem Abholtermin der Müllabfuhr ist nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zulässig.

3. Die Überlassung des Abfalls markiert die Schnittstelle zwischen den abfallrechtlichen Verantwortungsbereichen des Abfallbesitzers bzw. Abfallerzeugers und des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. "Überlassen" des Abfalls im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG meint die physische Übergabe des Abfalls an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach Maßgabe des einschlägigen kommunalen Satzungsrechts. Die "Überlassung" des Abfalls kann im Rechtssinne nicht vor dessen "Anfallen" erfolgen.

4. Finden Sortiermaßnahmen eines vom Abfallbesitzer rechtmäßig beauftragten Dritten vor der Abfallüberlassung zu dem satzungsrechtlich festgelegten Abholtermin statt, handelt der Dritte nicht "unbefugt". Als Abfallbesitzer kann der Grundstückseigentümer einer Wohnanlage aufgrund seiner andauernden abfallrechtlichen Verantwortlichkeit Dritte damit beauftragen, Sortiermaßnahmen in Abfallsammelbehältern durchzuführen, die im Einklang mit gesetzlichen und satzungsrechtlichen Pflichten zum Umgang mit angefallenem Abfall stehen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1684/06

BAG – Urteil, 4 AZR 581/05 vom 11.11.2006

Rechtsgebiete:TVG, BGB, DRK-TV, RahmenV-DRK
Schlagworte:Auslegung einer Tarifvereinbarung
Stichwort:Normenbestand
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 581/05

BAG – Urteil, 4 AZR 582/05 vom 11.10.2006

Rechtsgebiete:TVG, BGB, DRK-TV, RahmenV-DRK
Schlagworte:Auslegung einer Tarifvereinbarung
Stichwort:Normenbestand
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 582/05


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