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Nordirak

Entscheidungen der Gerichte




SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 1 LA 67/07 vom 30.10.2007

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG
Schlagworte:Auskunftslage, Christ, Darlegung, Drogenhandel, Grundsatzbedeutung, Gruppenverfolgung, Irak, Islamist, Klärungsbedarf, Konvertit, Kurde, Nordirak, Tatsachenfrage, Todesstrafe, Verfolgungsdichte
Stichwort:Nordirak
Leitsatz:1) Hat das Verwaltungsgericht eine Tatsachenfrage unter Bezugnahme auf eine vorliegende Auskunftslage beantwortet, muss sich aus einem auf deren Grundsatzbedeutung gestützten Zulassungsantrag ergeben, zu welchen konkreten Fragen die Auskunftslage weiteren Klärungsbedarf hervorruft und wie dieser klärungsfähig ist.

2) Allein aus dem Hinweis auf Übergriffe und die Einschränkung von Rechten christlicher Rückkehrer durch Vertreter der beiden Kurdenparteien KDP und PUK, die im Nordirak faktisch Staatsaufgaben wahrnehmen, ergibt sich kein Aussagegehalt über eine nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Christen oder zum Christentum konvertierter Menschen im Irak bzw. im Nordirak.

3) Die (überwiegend für die Städte Mossul und Dohuk berichteten) islamistischen Aktivitäten der kurdisch-islamischen Union (KIU) ergeben keinen Klärungsbedarf bzgl. einer flächendeckenden nichtstaatlichen Gruppenverfolgung von Christen im Nordirak.

4) Die Schwierigkeiten, die Anzahl und die Intensität aller gerade auf das Schutzgut Religion gerichteten Verfolgungshandlungen, gegen die Schutz weder von staatlichen noch von nichtstaatlichen Stellen zu erlangen ist, zu erfassen und diese zur Größe der betroffenen Gruppe in Beziehung zu setzen, erfordern zur Frage einer nichtstaatlichen Gruppenverfolgung von Christen im Irak eine differenzierte und auf bestimmte Tatsachenfragen konzentrierte Darlegung.

5) Wegen Drogenhandels droht im Irak nach dem Dekret Nr. 3 der Interimsregierung des Irak (Iraqi Interim Goverment [IIG]) vom 08. August 2004 die Todesstrafe, wenn der Drogenhandel mit dem Ziel der Finanzierung oder Unterstützung des Sturzes der irakischen Regierung durch Gewalt erfolgt ist.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 1 LA 67/07



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 2 S 1150/04 vom 16.11.2006

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Irak, Nordirak, Verfolgung, Fluchtalternative, Nichtstaatlicher, Akteur, Religionsausübung, Religionszugehörigkeit, Jezide
Stichwort:Nordirak
Leitsatz:1. Jeziden sind im Irak derzeit wegen ihrer Religionszugehörigkeit weder von einer staatlichen noch einer quasi-staatlichen Verfolgung bedroht. Für die Annahme einer Gruppenverfolgung durch nicht-staatliche Gruppierungen gem. § 60 Abs. 1 S. 4 Buchst. c AufenthG fehlt es an der erforderlichen Verfolgungsdichte.

2. Ob ein aus den autonomen Kurdengebieten des Nordirak stammender Jezide (hier: Provinz Dohuk) im Fall einer Rückkehr in den Irak wegen seiner Religionszugehörigkeit Einzelverfolgung durch nichtstaatliche Akteure im Sinne des § 60 Abs. 1 S. 4 Buchst. c AufenthG zu befürchten hätte, bleibt offen, da ihm jedenfalls in den kurdisch verwalteten Gebieten des Nordirak (Provinzen Dohuk, Erbil und Suleymania) eine innerstaatliche Fluchtalternative zur Verfügung steht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 2 S 1150/04

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10785/05.OVG vom 10.10.2006

Rechtsgebiete:GG, AuslG 1990, AufenthG, AsylVfG, GFK, EU-RL 2004/83
Schlagworte:Asylrecht, Flüchtlingseigenschaft, Widerruf, "Wegfall der Umstände"-Klausel, Änderung der Verhältnisse, politische Verfolgung, Irak, chaldäische Christen, Christen, Chaldäer, Assyro-Chaldäer, Bagdad, Nordirak
Stichwort:Nordirak
Leitsatz:Die Christen aus dem Irak wegen Gegnerschaft zum Regime Saddam Husseins zuerkannte Flüchtlingseigenschaft darf widerrufen werden, weil diesen im Irak nunmehr nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung aus religiösen Gründen droht.

Für aus dem Ausland zurückkehrende Christen besteht überdies im kurdisch kontrollierten Nordirak eine inländische Fluchtalternative, sofern sie dort über ein soziales Beziehungsgeflecht verfügen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10785/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10795/05.OVG vom 19.05.2006

Rechtsgebiete:GG, AuslG 1990, AufenthG, AsylVfG, GFK, EU RL 20004/83 EG
Schlagworte:Asylrecht, Flüchtlingseigenschaft, Widerruf, Wegfall der Umstände-Klausel, Änderung der Verhältnisse, politische Verfolgung, Irak, Kurden, Sunniten, Nordirak
Stichwort:Nordirak
Leitsatz:Der Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 51 Abs. 1 AuslG 1990 bzw. § 60 Abs. 1 AufenthG ist für Kurden irakischer Staatsangehörigkeit aus dem Nordirak grundsätzlich rechtmäßig.

Für sie bestehen generell auch keine Abschiebungsverbote nach § 53 AuslG 1990 bzw. § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10795/05.OVG


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