JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Niederstwertprinzip
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Niederstwertprinzip, Leibrentenverpflichtung |
| Stichwort: | Niederstwertprinzip |
| Leitsatz: | Ist bei der Anwendung des Niederstwertprinzips (§ 2325 Abs. 2 S. 2 BGB) der Wert eines Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich, so kommt ein dem Erblasser vorbehaltener Nießbrauch nicht als Wertminderung der Schenkung in Ansatz, wohl aber eine Verpflichtung des Grundstücksübernehmers zur Zahlung einer Leibrente an den Erblasser. Die Bewertung der Leibrentenverpflichtung erfolgt abstrakt kapitalisiert nach der Anl. 9 zu § 14 BewG. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 3 U 11/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Gemischte Schenkung bei Grundstücksübertragung mit Vereinbarung von Wohnrecht und Pflegeverpflichtung |
| Stichwort: | Niederstwertprinzip |
| Leitsatz: | Bei der Bewertung eines Grundstückübertragungsvertrages, bei dem ungewiss ist, ob und für welche Dauer Pflege und Wohnrecht vom Erwerber zu gewähren sind, ist auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluss abzustellen und eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz vorzunehmen (Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.). Bei einer davon abweichenden Bewertung würde dem Erwerber, der bewusst eine Verpflichtung mit ungewisser Dauer übernommen hat, im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzung das eingegangene Risiko abgenommen, was nicht gerechtfertigt ist, weil bei der Anwendung von § 2325 Abs. 1 BGB "schutzwerte Interessen Dritter berührt werden" (BGH NJW 1995, 1349 f.), die nicht mit dem Argument ausgehöhlt werden dürfen, es sei ein Verlauf denkbar, bei dem der Erwerber eine Gegenleistung erbringen muss, die über den Betrag hinausgeht, der sich aufgrund des maßgeblichen Kapitalisierungsfaktors errechnet (so aber OLG Oldenburg in NJW-RR 1992, 778 f). |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 6 W 59/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Landguterbrecht |
| Stichwort: | Niederstwertprinzip |
| Leitsatz: | 1. Bei der Ermittlung des Reinertrages eines Landguts nach § 2049 II BGB sind vom Rohertrag als betriebliche Kosten auch (fiktive) Lohnansprüche des Betriebsinhabers und seiner nicht entlohnten mitarbeitenden Familienangehörigen in Abzug zu bringen. 2. Bei den vom Reinertrag abzusetzenden übernommenen Verbindlichkeiten sind Altenteilsverpflichtungen entsprechend der tatsächlichen Lebenszeit des Altenteilers in Ansatz zu bringen, sofern der Altenteiler im für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt bereits verstorben ist. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 7 U 62/06 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, BGB, EGBGB, ZPO |
| Stichwort: | Niederstwertprinzip |
| Volltext: OLG-KOELN - Urteil, 2 U 37/06 | |
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