JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Niederlegung des Betriebsratsamts
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Zutrittsrecht eines Ersatzmitglieds zum Betriebzeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds, Niederlegung des Betriebsratsamts |
| Stichwort: | Niederlegung des Betriebsratsamts |
| Leitsatz: | In der bloßen Äußerung eines gewählten Betriebsrats-/Ersatzmitglieds, man wolle keine Betriebsratsarbeit machen, liegt keine zeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds nach § 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG und auch keine Niederlegung des Betriebsratsamtes im Sinne des § 24 Nr. 2 BetrVG. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 162/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbGG |
| Schlagworte: | Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts |
| Stichwort: | Niederlegung des Betriebsratsamts |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Das Restmandat ist von dem Betriebsrat auszuüben, der bei Beendigung des Vollmandats im Amt war. Waren es zu diesem Zeitpunkt bereits weniger Mitglieder als in § 9 BetrVG vorgesehen, so steht diesen verbliebenen Mitgliedern das Restmandat zu. 2. Die das Restmandat ausübenden Betriebsratsmitglieder können ihr Amt niederlegen. Besteht der Betriebsrat nur noch aus einem Mitglied und ist eine Belegschaft nicht mehr vorhanden, so kann die Amtsniederlegung gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Aktenzeichen: 7 ABR 61/98 Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - I. Arbeitsgericht Senftenberg - 3 BV 11/96 - Beschluß vom 26. März 1997 II. Landesarbeitsgericht Brandenburg - 8 TaBV 10/97 - Beschluß vom 7. Mai 1998 |
| Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 61/98 | |
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