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Niederlassungsvertrag Schweiz/Deutsches Kaiserreich

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 2224/02 vom 24.01.2003

Rechtsgebiete:GG, LuftVG, LuftVO, 213. DVO zur LuftVO, VO EWG, Luftverkehrsabkommen EG/Schweiz, Chicagoer Abkommen, Transitabkommen
Schlagworte:Flughafen Zürich, Flugverkehrsbeschränkungen, Staatsvertrag, Erste Luftverkehrsfreiheit, Anflug, Überflug, Verkehrsrecht, Dienstleistungsfreiheit, Grundrechtsgeltung für ausländische juristische Personen, Niederlassungsvertrag Schweiz/Deutsches Kaiserreich, Einzelfallgesetz, Abwägung
Stichwort:Niederlassungsvertrag Schweiz/Deutsches Kaiserreich
Leitsatz:1. Die dem Luftfahrt-Bundesamt in § 27 a Abs. 2 LuftVO erteilte Verordnungsermächtigung umfasst auch die Befugnis, zeitliche Flugverkehrsbeschränkungen festzulegen.

2. Eine Flughafengesellschaft kann keine eigenen Rechte aus der "Ersten Luftverkehrsfreiheit" ableiten, die sich die Teilnehmer der Staatenkonferenz von Chicago am 7.12.1944 in Art. I Abschnitt 1 der Transitvereinbarung gewährt haben.

3. Das in dem genannten Abkommen enthaltene Recht, das Hoheitsgebiet der anderen Vertragsstaaten ohne Landung überfliegen zu dürfen, bezieht sich nicht auf Landeanflüge.

4. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23.7.1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs gewährt nur Luftfahrtunternehmen das Recht zur Ausübung von Verkehrsrechten. Konkrete Flugrouten sind nicht Bestandteil dieser gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Luftverkehrsfreiheit.

5. Ein Schweizer Luftverkehrsunternehmen kann sich nicht auf deutsche Grundrechte berufen.

6. Die Regelung von Anflugverfahren für einen Flughafen durch eine Rechtsverordnung ist kein unzulässiges Einzelfallgesetz.

7. Das Luftfahrt-Bundesamt durfte bei der zeitlichen Beschränkung von Anflügen auf den Flughafen Zürich maßgeblich berücksichtigen, dass die aus seinem Betrieb erwachsenden ökonomischen Vorteile fast ausschließlich der Schweiz zugute kommen, die vom Fremdenverkehr abhängigen deutschen Gemeinden am Hochrhein und im Südschwarzwald dagegen zu Recht fluglärmbedingte Einbußen in diesem Erwerbszweig befürchten.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 2224/02




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