JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Niederlassungserlaubnis
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Niederlassungserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts, Einkommen, Ausbildungsförderung |
| Stichwort: | Niederlassungserlaubnis |
| Leitsatz: | Für die Frage, ob der Lebensunterhalt eines mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers gesichert ist, sind Leistungen nach dem BAföG an die deutsche Ehefrau als Haushaltseinkommen zu berücksichtigen, wenn sie auch ohne die eheliche Lebensgemeinschaft beansprucht werden könnten. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 S 223/09 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Lebensunterhalt, Lebensunterhalt, Sicherung, Lebensunterhalt, gesichert, Niederlassungserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts, Voraufenthaltszeiten |
| Stichwort: | Niederlassungserlaubnis |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 PA 116/09 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthVO |
| Schlagworte: | Ehegattennachzug, Sichtvermerk, Schengen-Visum |
| Stichwort: | Niederlassungserlaubnis |
| Leitsatz: | 1. Der Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG ist nur erfüllt, wenn der Ausländer zuvor auf die Rechtsfolgen seines Verhaltens hingewiesen wurde. Die Hinweispflicht gilt auch dann, wenn das Visum von einem anderen Anwenderstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens erteilt worden ist. 2. § 39 Nr. 3 AufenthG setzt voraus, dass die Ehe, auf die der Anspruch auf Ehegattenachzug gestützt wird, nach der Einreise in das Bundesgebiet geschlossen wurde. 3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug von einem Sichtvermerksverstoß abgesehen werden kann. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 552/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Behörde, Folgenbeseitigung, Klargerücknahme, Subjektiv-öffentliches Recht, Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung |
| Stichwort: | Niederlassungserlaubnis |
| Leitsatz: | 1. Einem Folgenbeseitigungsanspruch des Kindes auf Rücknahme einer behördlichen Vaterschaftsanfechtungsklage steht entgegen, dass in der Erhebung der Klage gegen die erfolgte Vaterschaftsanerkennung kein rechtswidriger Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht des Kindes liegt. 2. Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kindes auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der zuständigen Behörde über eine Anfechtung einer erfolgten Vaterschaftsanerkennung besteht nicht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 D 1536/09 | |
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