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Entscheidungen der Gerichte




EUGH – Urteil, C-506/06 vom 26.02.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 92/85/EWG, Richtlinie 76/207/EWG
Schlagworte:Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Begriff der schwangeren Arbeitnehmerin - Verbot der Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs - Gekündigte Arbeitnehmerin, deren Eizellen zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung in vitro befruchtet, aber noch nicht in ihre Gebärmutter eingepflanzt worden waren - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer - Arbeitnehmerin, die sich einer Behandlung zur In-vitro-Fertilisation unterzieht - Verbot der Kündigung - Umfang
Stichwort:Nidation
Volltext: EUGH - Urteil, C-506/06



BAG – Urteil, 2 AZR 417/97 vom 07.05.1998

Rechtsgebiete:MuSchG
Schlagworte:Mutterschutz, Kündigungsverbot
Stichwort:Nidation
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Bestimmung des Beginns der Schwangerschaft erfolgt grundsätzlich durch Rückrechnung um 280 Tage von dem ärztlich festgestellten voraussichtlichen Entbindungstermin (st.Rspr. Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85 - AP Nr. 15 zu § 9 MuSchG 1968).

Die Schwangere genügt deshalb ihrer Darlegungslast für das Bestehen einer Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt zunächst durch Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über den Tag der Entbindung, wenn der Zugang der Kündigung innerhalb von 280 Tagen vor diesem Termin liegt.

2. Der Arbeitgeber kann jedoch den Beweiswert der Bescheinigung erschüttern und Umstände darlegen und beweisen, aufgrund derer es der wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis widersprechen würde, von einem Beginn der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin vor Kündigungszugang auszugehen. Die Arbeitnehmerin muß dann weiteren Beweis führen und ist ggf. gehalten, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.

Aktenzeichen: 2 AZR 417/97
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 07. Mai 1998
- 2 AZR 417/97 -

I. Arbeitsgericht
Nienburg
- 1 Ca 838/95 -
Urteil vom 10. November 1995

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 5 Sa 152/96 -
Urteil vom 12. Mai 1997
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 417/97


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