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Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 4 AZN 281/04 vom 15.09.2004

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz
Stichwort:Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz
Leitsatz:Die Zulässigkeit einer Divergenzbeschwerde erfordert grundsätzlich die konkrete, fallbezogene Darlegung, dass die anzufechtende Entscheidung auf der behaupteten Divergenz beruht.
Volltext: BAG - Beschluss, 4 AZN 281/04



BAG – Beschluss, 9 AZN 653/03 vom 18.05.2004

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz
Stichwort:Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz
Leitsatz:1. Die Beschwerde wegen Divergenz kann auch damit begründet werden, das Berufungsgericht habe in seiner nur scheinbar fallbezogenen Würdigung einen verdeckten divergierenden Rechtssatz aufgestellt.

2. Die Divergenzbeschwerde ist in diesem Fall nur dann begründet, wenn sich aus der Entscheidungsbegründung des Berufungsgerichts zwingende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das Berufungsgericht den von der Beschwerde formulierten Rechtssatz seiner rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt hat. Davon kann nicht ohne Weiteres ausgegangen werden, wenn die Beschwerde geltend macht, das Berufungsgericht habe verdeckt den Rechtssatz aufgestellt, bestimmte rechtliche Gesichtspunkte seien unbeachtlich.

3. Hat das Berufungsgericht einen gesetzlich oder von der Rechtsprechung vorgeschriebenen rechtlichen Gesichtspunkt lediglich unberücksichtigt gelassen, so liegt darin ein Rechtsanwendungsfehler. Dieser kann nicht im Beschwerdeverfahren, sondern nur im Rahmen eines statthaften Revisionsverfahrens überprüft werden.
Volltext: BAG - Beschluss, 9 AZN 653/03

BAG – Beschluss, 9 AZN 227/98 vom 28.04.1998

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz
Stichwort:Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz
Leitsatz:Leitsatz:

Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte sind nicht divergenzfähig, wenn in ihnen keine fallübergreifenden Rechtssätze aufgestellt, sondern Rechtssätze des Bundesarbeitsgerichts wörtlich übernommen werden.

Aktenzeichen: 9 AZN 227/98
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Beschluß vom 28. April 1998
- 9 AZN 227/98 -

I. Arbeitsgericht
Frankfurt am Main
- 9 Ca 9689/95 -
Urteil vom 13. November 1996

II. Hessisches
Landesarbeitsgericht
- 7 Sa 59/97 -
Urteil vom 11. November 1997
Volltext: BAG - Beschluss, 9 AZN 227/98


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