JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor
| Rechtsgebiete: | ArbGG, Normalvertrag Chor v. 11. Mai 1979, ZPO |
| Schlagworte: | Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor - Aufhebungsklage |
| Stichwort: | Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Verfahrensrügen, die erst nach Abschluß der ersten Instanz des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG erhoben werden, sind keinesfalls mehr rechtzeitig und können deshalb im weiteren Verlauf des Rechtsstreits nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Geht es bei einem Streit über die Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor allein um die künstlerischen Belange oder darum, ob diese durch bestimmte Leistungs- oder Eignungseinschränkungen des Chormitglieds berührt werden, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig. Besteht dagegen Streit über die Leistungsfähigkeit oder sonstige Eignung des Chormitglieds, trägt dieses insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Aktenzeichen: 7 AZR 925/98 Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - I. Arbeitsgericht Köln - 13 Ca 4108/96 - Urteil vom 31. Juli 1997 II. Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 1225/97 - Urteil vom 12. November 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 925/98 | |
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