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nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung

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OLG-DRESDEN – Urteil, 4 U 980/03 vom 23.10.2003

Rechtsgebiete:BGB, GG
Schlagworte:Schmerzensgeld, Geldentschädigung, nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung
Stichwort:nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung
Leitsatz:Hat sich eine fehlerhafte Aufklärung nicht ausgewirkt, weil der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte, ist zwar sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt, ein Anspruch auf Geldentschädigung gemäß § 823 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG ist aber gleichwohl regelmäßig ausgeschlossen (entgegen OLG Jena VersR 1998, 586).
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 4 U 980/03




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