Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNichtigkeitsfeststellungsklage 

Nichtigkeitsfeststellungsklage

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 A 2382/08 vom 18.02.2009

1. Die Bezeichnungen "Hartwaren", "Gesundheit" und "Textil" sind hinreichend auslegungsfähige Begriffe, die den beabsichtigten Handelsgegenstand eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs oder Einkaufszentrums ausreichend umreißen und deren Verwendung nicht zur Nichtigkeit eines hierauf bezogenen Bauvorbescheids wegen Unbestimmtheit führt.

2. Hat sich die ursprüngliche Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Bauvorbescheids aufgrund einseitiger Erledigungserklärung der Klägerin in eine Klage auf Feststellung der Erledigung geändert, kann der Beklagte ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben, der ursprünglich streitgegenständlich gewesene Bauvorbescheid sei nicht nichtig gewesen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 A 558/08.Z vom 10.11.2008

Erklärt der Kläger in einem von dem Beklagten angestrengten Berufungszulassungsverfahren den Rechtsstreit einseitig für erledigt, kann mangels Identität zwischen dem Rechtsmittelführer und dem die Erledigungserklärung abgebenden Kläger weder über den Feststellungsstreit hinsichtlich des Eintritts der Erledigung noch über das von dem Beklagten geltend gemachte berechtigte Interesse an der Feststellung der Zulässigkeit und/oder Begründetheit des ursprünglichen Klageantrags im Verfahren auf Zulassung der Berufung, sondern erst in dem sich anschließenden Berufungsverfahren entschieden werden.

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 452/06 vom 27.10.2008

Zur Vertretungsbefugnis des im Namen der Jagdgenossenschaft handelnden Jagdvorstehers im gerichtlichen Verfahren.

BGH – Urteil, II ZR 112/07 vom 13.10.2008

Ist in einem Verfahren die Klage eines Gesellschafters mit der allgemeinen Feststellungsklage eines Dritten auf Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses verbunden, ist ein Teilurteil über die Feststellungsklage des Dritten unzulässig.

BGH – Urteil, IX ZR 100/07 vom 12.06.2008

Erhebt der Insolvenzverwalter gegenüber der Anmeldung einer Forderung, die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung hergeleitet wird, einen auf den Rechtsgrund beschränkten Widerspruch, hat der Gläubiger ein rechtliches Interesse daran, die Wirkungslosigkeit dieses Widerspruchs feststellen zu lassen.

Hängt der Bestand der Forderung von einer Vorsatztat nicht ab, steht dem Insolvenzverwalter ein auf den Rechtsgrund der angemeldeten Forderung beschränktes Widerspruchsrecht nicht zu (Fortführung von BGH WM 2008, 650).

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 37/07 vom 23.04.2008

1. Ein Leistungsbescheid, der an eine nicht mehr existente OHG gerichtet ist, begründet kein Rechtsverhältnis gegen den früheren Gesellschafter, der das Handelsgeschäft als Einzelkaufmann fortführt.

2. Für eine Anfechtungsklage fehlt es dem Einzelkaufmann an der Klagebefugnis; Rechtsschutz kann er durch eine Feststellungsklage erlangen.

3. Es bleibt offen, ob ein Schadensersatzanspruch aus einem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis (Abwassereinrichtung) überhaupt per Leistungsbescheid durchgesetzt werden könnte.

BFH – Urteil, V R 36/06 vom 24.01.2008

Die Zulässigkeit einer Nichtigkeits-Feststellungsklage (§ 41 FGO) ist nicht davon abhängig, dass der Kläger vor der Klageerhebung ein entsprechendes Antragsverfahren nach § 125 Abs. 5 AO beim FA durchgeführt hat. Nichts anderes gilt regelmäßig auch dann, wenn der Steuerpflichtige zunächst (freiwillig) einen derartigen Antrag beim FA gestellt hat, jedoch das Ergebnis der Bescheidung vor Klageerhebung nicht abwartet.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 1437/04 vom 24.09.2007

Ein Entlastungsbeschluss der Gesellschafterversammlung ist bei Selbstentlassung von Aufsichtsratsmitgliedern nicht ohne weiteres nichtig. Unwirksam sind nur die zu Unrecht abgegebenen Stimmen. Zu prüfen ist daher, ob das Abstimmungsergebnis sich nach Abzug der nichtigen Stimmen ändert. Eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung über die Nichtigkeit des Entlastungsbeschlusses wirkt für und gegen jedermann. Ein am Anfechtungsprozess nicht Beteiligter, der von der Rechtskraftwirkung der Nichtigkeitsfeststellung getroffen ist, kann im Fall einer entscheidungserheblichen Verletzung seines Anspruchs auf Gehör vor Gericht nachträglich die Anhörungsrüge oder eine Verfassungsbeschwerde erheben.

Dem Geschäftsführer einer Bank, der in die Vorbereitung von Entscheidungen interner Kontrollgremien bei der Vergabe großer Kredite eingeschaltet ist, aber nicht alleine selbst entscheiden kann, kommt im Vorfeld der Entscheidung des Gremiums kein Ermessensspielraum bezüglich der Informationen zu der unternehmerischen Entscheidung zu. Er hat den Aufsichtsrat vollständig und zutreffend zu informieren.

Eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers liegt zudem bei einer Kompetenzüberschreitung vor. Das gilt insbesondere, wenn das zuständige Aufsichtsgremium weisungswidrig nicht eingeschaltet wird. Dann gibt es für den Geschäftsführer auch keine Entlastungsmöglichkeit.

Den Geschäftsführer trifft im Übrigen die Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung der erforderlichen Sorgfalt sowie dafür, dass das Aufsichtsgremium, wenn es angerufen worden wäre, den Kredit gleichwohl bewilligt hätte.

Eine Beschränkung des Verschuldens des Geschäftsführers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach den arbeitsrechtlichen Grundsätzen der gefahrgeneigten Tätigkeit findet nicht statt. Es gibt auch keinen Anspruch des Geschäftsführers gegen die Gesellschaft auf Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung (directors and officers-Versicherung)

BGH – Urteil, II ZR 111/05 vom 02.07.2007

Der nicht rechtsfähige Verein ist aktiv parteifähig.

a) Einer rechtlich unselbständigen Untergliederung eines eingetragenen Vereins fehlt das Feststellungsinteresse, von dessen Mitgliedern gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Kontrolle zuzuführen. Die Beschlussanfechtung setzt auch im Vereinsrecht grundsätzlich voraus, dass das klagende Mitglied dem Verein sowohl im Zeitpunkt der Beschlussfassung als auch dem der Rechtshängigkeit angehört.

b) Ist der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung zu einer Mitgliederversammlung nicht oder so ungenau bestimmt, dass den Mitgliedern eine sachgerechte Vorbereitung der Versammlung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich ist, so sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse nichtig.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 42/06 vom 09.05.2007

Die Auferlegung einer Sicherheitsleistung gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 und § 17 Abs. 4a BImSchG ist sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach eine Ermessensfrage. Die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 BImSchG verfolgt das Ziel, die Annahme und Anhäufung von Abfällen ohne Verwertungsabsicht oder mit unzureichendem Verwertungskonzept durch unseriöse Betreiber auf Kosten der öffentlichen Hand zu verhindern.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 6 U 342/04 vom 05.04.2007

Tätigt eine Aktiengesellschaft mit einem ihrer Aktionäre ein Austauschgeschäft und besteht zwischen Leistung und Gegenleistung ein Missverhältnis zum Nachteil der Gesellschaft, welches ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nicht hingenommen haben würde, so liegt darin eine nach § 57 AktG verbotene Vermögenszuwendung.

Steht die Aktiengesellschaft zu dem mit ihr kontrahierenden Aktionär in einem Abhängigkeitsverhältnis, so trägt gegenüber anderen Aktionären, welche aus dem mutmaßlichen Verstoß gegen § 57 AktG Rechte gegen die Gesellschaft herleiten, diese die Beeislast dafür, dass auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter das Rechtsgeschäft vorgenommen haben würde.

Die korrekte Bewertung eines Unternehmens erfordert es nicht, im Hinblick auf die besonderen Risiken des Unternehmens den Kapitalisierungszinssatz mit einem (erhöhten) Risikozuschlag zu versehen, soweit diese Risiken bereits durch vorsichtige Ansätze bei der Schätzung des Zukunftserfolges des Unternehmens berücksichtigt sind.

BFH – Urteil, VII R 68/05 vom 21.11.2006

Eine Pfändungsverfügung des Finanzamts gegen einen Dritten unterbricht die Zahlungsverjährung auch dann, wenn der Vollstreckungsschuldner in dem betreffenden Zeitpunkt keine passive Handlungsfähigkeit besitzt.

BSG – Urteil, B 10 LW 4/05 R vom 05.10.2006

Eine Klage auf Feststellung von Erwerbsminderung iS des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte - vor der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens - ist wegen mangelnden Feststellungsinteresses unzulässig, da von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) die Zusicherung begehrt werden kann, im Falle der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens Erwerbsminderungsrente zu gewähren.

BSG – Urteil, B 4 RA 43/05 R vom 07.09.2006

1. Ein Verwaltungsakt leidet an einem besonders schweren Fehler, wenn der Verwaltungsträger Pflichten eines Bürgers einseitig begründet oder feststellt, ohne dass es dafür bei Erlass des Verwaltungsakts eine gültige und anwendbare Ermächtigungsgrundlage gibt.

2. Ein solcher Fehler ist offensichtlich, wenn ein verständiger Durchschnittsadressat in nachvollziehender Würdigung aller in Betracht kommender rechtlicher und tatsächlicher Umstände mit Gewissheit zu der Beurteilung kommen müsste, dass der Verwaltungsakt im Zeitpunkt seiner Bekanntgabe an dem besonders schwerwiegenden Fehler litt.

3. Ein Anspruch auf Rücknahme eines Verwaltungsakts kann wegen unzulässiger Rechtsausübung untergehen.

BGH – Urteil, II ZR 242/04 vom 17.07.2006

a) Bei der Publikums-KG begegnet eine gesellschaftsvertragliche Regelung, nach der die Gesellschafter nach ihrer Wahl Handelsregisteranmeldungen zu unterzeichnen oder der Komplementärin eine nur aus wichtigem Grund widerrufbare General-Anmeldevollmacht zu erteilen haben, keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

b) Zur Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Publikums-KG bei Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung, dass ein Rechtsstreit über die Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen (ausnahmsweise) mit der Gesellschaft auszutragen ist.

c) Klagen von Kommanditisten einer Publikums-KG, die auf Feststellung der Nichtigkeit von Ausschließungen anderer Kommanditisten aus der Gesellschaft gerichtet sind, fehlt in der Regel das Feststellungsinteresse i.S. des § 256 Abs. 1 ZPO.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2115/05 vom 31.03.2006

1. Einen Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts nach § 44 Abs. 5 LVwVfG kann nur geltend machen, wer von dem Verwaltungsakt in eigenen Rechten betroffen ist.

2. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Aufhebung einer Stiftung verletzt ein Vorstandsmitglied auch dann nicht in eigenen Rechten, wenn der Aufhebungsbeschluss unter Verletzung organschaftlicher Rechte des Vorstandsmitglieds zustande gekommen ist.

3. Die Möglichkeit, die Verletzung organschaftlicher Rechte vor den Zivilgerichten abzuwehren, schließt die Annahme aus, das Vorstandsmitglied könne im Verwaltungsrechtsstreit Rechte der Stiftung im eigenen Namen geltend machen.

BGH – Urteil, II ZR 90/03 vom 10.10.2005

Pflichtwidriges, kompetenzüberschreitendes Organhandeln des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft bei der Ausnutzung eines genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss (§§ 203, 204 AktG) kann der in seinen Mitgliedschaftsrechten beeinträchtigte Aktionär zum Gegenstand einer gegen die Gesellschaft zu richtenden allgemeinen Feststellungsklage (§ 256 ZPO) machen (vgl. BGHZ 136, 133, 140 f. - Siemens/Nold -, unter Hinweis auf BGHZ 83, 122, 125, 133 ff. - Holzmüller).

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I - 3 Wx 301/04 vom 10.05.2005

Wird ein Beschlussanfechtungsantrag wegen Versäumung der Anfechtungsfrist (materiellrechtliche Ausschlussfrist) rechtskräftig abgewiesen, steht zwischen den Verfahrensbeteiligten bindend fest, dass der angefochtene Eigentümerbeschluss gültig ist und insoweit auch keine Nichtigkeitsgründe vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn in dem Vorverfahren etwaige Nichtigkeitsgründe nicht geprüft worden sind.

BGH – Urteil, II ZR 29/03 vom 09.05.2005

a) Wird bei der formwechselnden Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine (Publikums-) GmbH & Co. KG die bereits als Minderheitsaktionärin an der AG beteiligte 100%-ige Tochtergesellschaft der Mehrheitsaktionärin zur Komplementärin der KG bestellt, während die Mehrheitsaktionärin ebenso wie die übrigen Minderheitsaktionäre die Rechtsstellung eines Kommanditisten erhält, so stellt dies grundsätzlich keinen zur Nichtigerklärung des Umwandlungsbeschlusses führenden Verstoß gegen das Gebot der Kontinuität der Mitgliedschaft, den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Verfolgung von Sondervorteilen oder die gesellschaftsrechtliche Treupflicht dar.

b) Ein durch den Rechtsformwechsel von der Aktiengesellschaft zur GmbH & Co. KG allein der Mehrheitsgesellschafterin aufgrund der Steuergesetze entstehender Steuervorteil stellt keinen verbotenen Sondervorteil i.S. von §§ 53 a, 243 Abs. 2 AktG dar; vielmehr ist die sich aus der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Kapital- und Personengesellschaften ergebende steuerrechtliche Rechtsfolge des Rechtsformwechsels von den Minderheitsgesellschaftern hinzunehmen.

c) Zur Wirksamkeit einzelner Bestimmungen des bereits im Rahmen des Umwandlungsbeschlusses beschlossenen vollständigen Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft als Rechtsträgerin der neuen Rechtsform.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 211/04 vom 27.01.2005

1. Ist eine Kreistagswahl Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Wahlprüfungsverfahrens, sind zu diesem Verfahren die gewählten, der Vertretungskörperschaft gegenwärtig (noch) angehörenden Kreistagsabgeordneten notwendig beizuladen (§ 65 Abs. 2 VwGO), nicht jedoch die noch nicht nachgerückten Listennachfolger und die ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.

2. Zu den Folgen einer unterbliebenen Beiladung der gewählten Kreistagsabgeordneten und zur Anwendbarkeit des § 321 a ZPO a. F. im Verwaltungsstreitverfahren.

3. Die in § 29 Satz 1 KWG geregelte Rechtsfolge - Auflösung einer kommunalen Vertretungskörperschaft bei Eintritt der Rechtskraft einer die Ungültigkeit ihrer Wahl feststellenden Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren - tritt nur ein, wenn die formell rechtskräftige Entscheidung auch in materielle Rechtskraft eerwachsen ist (hier verneint)

4. Liegen den zuständigen Wahlorganen für eine Kreistagswahl in Hessen bei Ablauf der Einreichungsfrist zwei Wahlvorschläge derselben Partei vor, sind beide Vorschläge wegen des in § 10 Abs. 3 Satz 1 KWG geregelten Verbots des Doppelauftretens von Parteien und Wählergruppen zurückzuweisen, sofern eine notwendige, aber auch ausreichende Evidenzkontrolle keine Zweifel daran aufkommen lässt, dass beide Wahlvorschläge der Partei zuzurechnen sind. Wahlleiter und Wahlausschuss brauchen in solchen Fällen nicht zu prüfen, ob die betroffenen Wahlvorschläge oder einer von ihnen aus anderen Gründen unzulässig sind (Abgrenzung zur Rechtsprechung des Hess.VGH zum früheren hessischen Kommunalwahlrecht, Urt. vom 3. Juni 1970 - II OE 69/69 -).

BFH – Urteil, VIII R 14/02 vom 24.08.2004

Nach Eröffnung des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens darf das FA bis zum Prüfungstermin Steuern nicht mehr festsetzen, die zur Konkurs- bzw. Insolvenztabelle anzumelden sind, und Feststellungsbescheide nicht mehr erlassen, in denen Besteuerungsgrundlagen mit Auswirkung für das Vermögen des Gemeinschuldners festgestellt werden. Das gilt auch für Besteuerungsgrundlagen, die einheitlich und gesondert festzustellen sind (Änderung der Rechtsprechung).

OLG-ROSTOCK – Urteil, 6 U 173/02 vom 28.05.2003

1. Auch bei der Zweipersonengesellschaft ist die Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft und nicht gegen den den ggf. fehlerhaften Beschluss tragenden Gesellschafter zu richten.

2. Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, der bei Wirksamkeit des angegriffenen Beschlusses als deren Geschäftsführer anzusehen wäre.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 1271/01 vom 22.03.2002

1. § 31 Abs. 1 Nr. 1 LuftVG, der das Bundesministerium für Verkehr dazu ermächtigt, die zur Durchführung des Luftverkehrsgesetzes notwendigen Rechtsverordnungen über das Verhalten im Luftraum und am Boden zu erlassen, genügt den sich aus Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG ergebenden Anforderungen.

2. Eine für ihre Adressaten verständliche Norm mit technischen Anweisungen verletzt nicht deshalb den rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenklarheit, weil andere Personen, die von der Norm nur mittelbar betroffen sind, zur Erläuterung der von ihr verwendeten Fachbegriffe und Abkürzungen auf die Hilfe von Sachverständigen angewiesen sind.

3. Das Luftfahrt-Bundesamt ist verpflichtet, vor der durch Rechtsverordnung erfolgenden Festlegung der in § 27 a LuftVO genannten Flugverfahren die hiervon betroffenen Gemeinden nach Maßgabe der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 7.10.1980 - 2 BvR 584/76 - BVerfGE 56, 298 aufgestellten Grundsätzen zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zu geben, zu den beabsichtigten Regelungen unter dem Gesichtspunkt ihrer Entwicklungsinteressen und der sonstigen örtlichen Belange Stellung zu nehmen.

4. Das Luftfahrt-Bundesamt verletzt seine Verpflichtung, die Lärmschutzinteressen der Betroffenen in die bei der Festlegung der Flugverfahren gebotene Abwägung einzustellen, wenn die mit der Ausarbeitung der Verordnung betraute Stelle sich hierbei allein von flugtechnischen Gesichtspunkten leiten lässt.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 1081/00 vom 27.11.2001

1. Eine nach § 123 Abs. 1 BRRG über den Bereich eines Landes hinaus zu einem anderen Dienstherrn verfügte Versetzung ist nicht nichtig, wenn das nach § 123 Abs. 2 Satz 1 BRRG erforderliche, schriftlich zu erklärende Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn bei Erlass der Versetzungsverfügung zwar nicht vorgelegen hat, aber bis zum Versetzungszeitpunkt noch schriftlich erklärt wird.

2. Das nach § 123 Abs. 2 Satz 1 BRRG zu erklärende Einverständnis ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die vom aufnehmenden Dienstherrn gegenüber dem abgebenden Dienstherrn zu erklären ist. Als solche kann das erklärte Einverständnis in entsprechender Anwendung der im bürgerlichen Recht geregelten Rechtsgrundsätze angefochten werden. Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen.

BFH – Beschluss, I B 16/01 vom 07.08.2001

1. Über eine Klage darf regelmäßig erst dann in der Sache entschieden werden, wenn geklärt ist, dass alle Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen. Anderenfalls hat ein Prozessurteil zu ergehen.

2. Der selbständigen Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Steuerbescheides steht die Rechtshängigkeit der Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid entgegen.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 122.98 vom 13.10.1999

Leitsatz:

1. Auch bei der Nichtigkeitsfeststellungsklage kann das Rechtsschutzbedürfnis wegen Erledigung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts entfallen, etwa weil der als nichtig behauptete Verwaltungsakt für sich keine Geltungsdauer mehr in Anspruch nimmt.

2. Ein Kläger kann sich nicht ohne weiteres auf ein Rehabilitationsinteresse wegen fortwirkender Beeinträchtigung seines Ansehens aufgrund eines durchgeführten Strafverfahrens berufen.

Beschluß des 6. Senats vom 13. Oktober 1999 - BVerwG 6 B 122.98 -

I. VG Stuttgart vom 27.7.1998 - Az.: VG 13 K 2215/97 -

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-6 U 139/07 vom 18.12.2008

BGH – Beschluss, AnwZ (B) 64/06 vom 03.12.2008

OLG-HAMM – Urteil, 8 U 4/08 vom 20.10.2008

OLG-HAMM – Urteil, 8 U 190/06 vom 12.03.2008


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Nichtigkeitsfeststellungsklage - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum