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Nichtigkeitsfeststellungsklage

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 A 2382/08 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:BauGB, HBO, VwGO
Schlagworte:Bauvorbescheid, Bestimmtheit, Einkaufszentrum, einseitige Erledigungserklärung, Feststellungsinteresse, Feststellungsklage, großflächiger Einzelhandel
Stichwort:Nichtigkeitsfeststellungsklage
Leitsatz:1. Die Bezeichnungen "Hartwaren", "Gesundheit" und "Textil" sind hinreichend auslegungsfähige Begriffe, die den beabsichtigten Handelsgegenstand eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs oder Einkaufszentrums ausreichend umreißen und deren Verwendung nicht zur Nichtigkeit eines hierauf bezogenen Bauvorbescheids wegen Unbestimmtheit führt.

2. Hat sich die ursprüngliche Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Bauvorbescheids aufgrund einseitiger Erledigungserklärung der Klägerin in eine Klage auf Feststellung der Erledigung geändert, kann der Beklagte ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben, der ursprünglich streitgegenständlich gewesene Bauvorbescheid sei nicht nichtig gewesen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 A 2382/08



OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-6 U 139/07 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:AktG, WpHG, ZPO
Stichwort:Nichtigkeitsfeststellungsklage
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-6 U 139/07

BGH – Beschluss, AnwZ (B) 64/06 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:BRAO, EuRAG
Stichwort:Nichtigkeitsfeststellungsklage
Volltext: BGH - Beschluss, AnwZ (B) 64/06

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 A 558/08.Z vom 10.11.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Erledigung der Hauptsache, Feststellungsbegehren, Berufungszulassungsverfahren, einseitige Erledigungserklärung, berechtigtes Interesse
Stichwort:Nichtigkeitsfeststellungsklage
Leitsatz:Erklärt der Kläger in einem von dem Beklagten angestrengten Berufungszulassungsverfahren den Rechtsstreit einseitig für erledigt, kann mangels Identität zwischen dem Rechtsmittelführer und dem die Erledigungserklärung abgebenden Kläger weder über den Feststellungsstreit hinsichtlich des Eintritts der Erledigung noch über das von dem Beklagten geltend gemachte berechtigte Interesse an der Feststellung der Zulässigkeit und/oder Begründetheit des ursprünglichen Klageantrags im Verfahren auf Zulassung der Berufung, sondern erst in dem sich anschließenden Berufungsverfahren entschieden werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 A 558/08.Z


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