JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nichtigkeit eines durch standeswidrig handelnden Rechtsanwalt vermittelten außergerichtlichen Vergleichs
| Rechtsgebiete: | BGB, BRAO, RABerufsO |
| Schlagworte: | Nichtigkeit eines durch standeswidrig handelnden Rechtsanwalt vermittelten außergerichtlichen Vergleichs |
| Stichwort: | Nichtigkeit eines durch standeswidrig handelnden Rechtsanwalt vermittelten außergerichtlichen Vergleichs |
| Leitsatz: | 1. Ein Anwalt, der bei Anhängigkeit eines Rechtsstreits mit der Gegenseite hinter dem Rücken ihres Anwalts über den Streitgegenstand verhandelt, handelt auch dann standeswidrig, wenn die Initiative hierzu von der Gegenseite ausging. 2. Ein durch standeswidriges Verhalten eines Beteiligten zustandegekommenes Rechtsgeschäft kann auch dann infolge Sittenwidrigkeit nichtig sein, wenn der standeswidrig Handelnde nicht selbst Vertragspartei, sondern Vermittler ist. 3. Ein durch den Anwalt einer Seite hinter dem Rücken des Anwalts der Gegenseite in standeswidriger Weise vermittelter Vergleich ist jedenfalls dann nichtig, wenn die Gegenseite aus einem fremden Rechts- und Kulturkreis stammt und der deutschen Sprache nur in beschränktem Maße mächtig ist, wenn ferner der Gegenanwalt vom vermittelnden Anwalt bewußt ausgeschaltet worden war und von den ohne sein Wissen geführten Verhandlungen sowie dem Vergleichsschluß nicht unverzüglich informiert wird und wenn der Vergleich nur mündlich geschlossen wurde, so daß bei einem Streit über den Vergleichsinhalt als Beweismittel allein der vermittelnde Anwalt zur Verfügung steht. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 14 U 73/01 | |
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