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Nichtigkeit eines den unterhaltspflichtigen Ehegatten überfordernden Ehevertrages

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Urteil, 20 UF 164/05 vom 11.09.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Nichtigkeit eines den unterhaltspflichtigen Ehegatten überfordernden Ehevertrages
Stichwort:Nichtigkeit eines den unterhaltspflichtigen Ehegatten überfordernden Ehevertrages
Leitsatz:Zur Sittenwidrigkeit einer ehevertraglichen Regelung, mit der sich der voraussichtlich unterhaltspflichtige Ehegatte für den Fall der Ehescheidung zur Zahlung einer Leibrente verpflichtet.

Für die Beurteilung der Frage, ob eine solche Vereinbarung zu einer einseitigen und nicht gerechtfertigten Lastenverteilung führt, sind die das gesetzliche Leitbild des Ehegattenunterhalts maßgeblich prägenden Grundsätze der Halbteilung und der Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners maßgebend.

Für eine tatsächliche Störung der Verhandlungsparität bei Abschluss des Ehevertrages spricht eine tatsächliche Vermutung, wenn die Parteien eine evident einseitig belastende ehevertragliche Regelung getroffen haben, ohne dass hierfür ein nachvollziehbarer Grund erkennbar ist.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 20 UF 164/05




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