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Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 24/03 vom 19.11.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, WO 2001
Schlagworte:Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Stichwort:Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Leitsatz:Führen Verstöße gegen Wahlvorschriften des Betriebsverfassungs-gesetzes und der Wahlordnung 2001 jeder für sich genommen nicht zur Nichtigkeit der Wahl, kann sich auch aus einer Gesamtwürdigung der einzelnen Verstöße nicht ergeben, dass die Betriebsratswahl nichtig ist (Aufgabe von BAG 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 8).
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 24/03



LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 22/03 vom 27.06.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO
Schlagworte:Anfechtung einer Betriebsratswahl, ordnungsgemäße Antragsschrift, Anfechtungsgegner, ausreichende Bestimmtheit des Antrags, Nichtigkeit einer Betriebsratswahl, Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl, Einteilung in Wahlbezirke durch Tarifvertrag, Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats
Stichwort:Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Leitsatz:1. Aus dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nach § 14 BetrVG folgt, dass die Bildung von Wahlkreisen in einem Betrieb unzulässig ist. Nach § 3 Abs. 1 BetrVG kann aber durch Tarifvertrag für mehrere Betriebe, Betriebsteile und Nebenbetriebe eines Unternehmens ein einheitlicher Betriebsrat gewählt werden, insoweit ist die Einteilung in Wahlbezirke nicht unzulässig.

2. Auch bei der Anfechtung einer Betriebsratswahl muss der Anfechtungsantrag entsprechend § 253 Abs. 2 ZPO erkennen lassen, wer Antragsteller ist und gegen wen sich der Antrag richtet. Der Antrag muss weiter Gegenstand, Grund und Umfang der Anfechtung angeben und einen bestimmten Antrag enthalten.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 22/03

LAG-BERLIN – Beschluss, 5 TaBV 1990/02 vom 08.04.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Stichwort:Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Leitsatz:1. Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kann im Beschlussverfahren auch von einem einzelnen Arbeitnehmer geltend gemacht werden.

2. Eine Vielzahl verschiedener Verstöße gegen Wahlvorschriften kann zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl führen
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 5 TaBV 1990/02

BAG – Beschluss, 7 ABR 34/98 vom 22.03.2000

Rechtsgebiete:AÜG, BetrVG, ZPO
Schlagworte:Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
Stichwort:Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Leitsatz:Leitsätze:

1. Eine Betriebsratswahl ist nur dann nichtig, wenn gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, daß auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt.

2. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Vertragsarbeitgeber einem anderen Betriebsinhaber zur Arbeitsleistung überlassen und in dessen Betrieb eingegliedert, bleibt er gemäß § 14 Abs. 1 AÜG betriebsverfassungsrechtlich dem Betrieb des Vertragsarbeitgebers zugeordnet. Dies gilt auch für die gesetzlich nicht geregelten Erscheinungsformen der nichtgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.

3. § 14 Abs. 1 AÜG ist auch anwendbar, wenn ein in Deutschland ansässiger Vertragsarbeitgeber Arbeitnehmer an den Inhaber eines im Ausland liegenden Betriebs verleiht.

Aktenzeichen: 7 ABR 34/98
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 22. März 2000
- 7 ABR 34/98 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 3 BV 182/96 -
Beschluß vom 26. Februar 1997

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 13 TaBV 37/97 -
Beschluß vom 14. April 1998
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 34/98


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