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Nichterweislichkeit

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 129/08 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:BAföG, StGB
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Beweisanzeichen, Mitwirkungspflicht, Nichterweislichkeit, Rückforderung, Untreue, Vermögensanrechnung, unbillige Härte, verdeckte Treuhand
Stichwort:Nichterweislichkeit
Leitsatz:1. Die Berücksichtigung von verdeckten Treuhandverhältnissen bei der Ermittlung des ausbildungsförderungsrechtlich relevanten Einkommens nach §§ 26 ff. BAföG setzt voraus, dass das Treuhandverhältnis zivilrechtlich wirksam zustande gekommen und vom insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden nachgewiesen ist.

2. An den Nachweis des Vorliegens eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses sind strenge Anforderungen zu stellen. Bezogen auf die der Sphäre des Auszubildenden zuzuordnenden tatsächlichen Grundlagen des Vertragsschlusses obliegt ihm bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen eine gesteigerte Mitwirkungspflicht; die Nichterweislichkeit der Tatsachen geht insoweit zu seinen Lasten.

3. Zur Berücksichtigung äußerlich erkennbarer Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien), die gegen die Annahme eines wirksamen Treuhandverhältnisses sprechen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 129/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 13.07 vom 21.05.2008

Rechtsgebiete:VwGO, VSG BW
Schlagworte:Verfassungsschutzbericht, Unterlassungsanspruch, Tatsachenbehauptungen, Geheimschutz, freie Überzeugung, Beweisnotstand, Beweismaß, Nichterweislichkeit, Beweiserleichterung, Beweisregel, freie Beweiswürdigung, Beweislastverteilung, materielle Beweislast, Beweislastumkehr
Stichwort:Nichterweislichkeit
Leitsatz:Enthält ein Verfassungsschutzbericht zur Begründung eines Werturteils Tatsachenbehauptungen, müssen diese der Wahrheit entsprechen. Die materielle Beweislast für die Richtigkeit der streitigen Tatsachenbehauptungen liegt bei der Verfassungsschutzbehörde.

Wurde in einem Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO endgültig festgestellt, dass die Verweigerung einer Aktenvorlage rechtmäßig ist, hat das Gericht der Hauptsache die ihm verbleibenden Möglichkeiten der Sachaufklärung vollständig auszuschöpfen. Dabei hat es einen durch die Sperrerklärung verursachten Beweisnotstand unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verteilung der materiellen Beweislast angemessen zu würdigen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 13.07

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 19.07 vom 20.12.2007

Rechtsgebiete:VwGO, BRRG, LBG Bln, BAMG Bln, BezVG Bln, GGO I Bln, Haftungsrichtlinie
Schlagworte:Regress, Beamter, Beamter auf Zeit, Bezirksstadtrat, Bezirksbürgermeister, Bezirksamt, Grundstücksamt, Erbbauzins, Rechnungshof, Prüfungsmitteilung, Organisation, Organisationsmangel, Arbeitsablauf, Personal, Personalmangel, Arbeitsrückstand, Rechnungsprüfungsausschuss, Rechtsamt, Schwachstellenanalyse, Dienstpflicht, Dienstpflichtverletzung, Schaden, Schadensersatz, Unterlassen, Aufsicht, Überwachung, Information, Aufklärung, Haftungsrichtlinien, Fahrlässigkeit, grobe -, Kausalität, Beweislast, Umkehrung der -, Anscheinsbeweis, Nichterweislichkeit, Kausalverlauf, hypothetischer -, Fürsorge, Mitverschulden, Verjährung, Zuständigkeit, Übertragung der -, Verfahrensvorschrift, Verletzung einer -, Widerspruchsbescheid, Aufhebung, isolierte, Anfechtung, Ausgangsbescheid
Stichwort:Nichterweislichkeit
Leitsatz:Zur Verantwortlichkeit eines Bezirksstadtrats für Schäden der öffentlichen Hand durch unterlassene Erbbauzinserhöhungen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 19.07

OLG-CELLE – Beschluss, 13 Verg 5/07 vom 07.06.2007

Rechtsgebiete:VOL/A, GWB
Schlagworte:Beweislast, Nichterweislichkeit, Auslegung, Kosten Eilverfahren.
Stichwort:Nichterweislichkeit
Leitsatz:Lässt sich nicht klären, ob die tatsächlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, einen Bieter auszuschließen, geht diese Nichterweislichkeit jedenfalls dann nicht zu Lasten des Bieters, wenn sie im Verantwortungsbereich der Vergabestelle liegt.

Zur Auslegung eines schriftlichen Vertragsangebots im Verhandlungsverfahren.

Wer in der abschließenden Entscheidung unterliegt, hat die Kosten eines Eilverfahrens (hier: § 118 Abs. 1 S. 3 GWB) dann nicht zu tragen, wenn der Eilantrag aus Gründen erfolglos geblieben ist, die ihm nicht zuzurechnen sind (z. B. Antragsrücknahme, unzulässiger Antrag).
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 13 Verg 5/07


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