JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nichterweislichkeit
| Rechtsgebiete: | BAföG, StGB |
| Schlagworte: | Ausbildungsförderung, Beweisanzeichen, Mitwirkungspflicht, Nichterweislichkeit, Rückforderung, Untreue, Vermögensanrechnung, unbillige Härte, verdeckte Treuhand |
| Stichwort: | Nichterweislichkeit |
| Leitsatz: | 1. Die Berücksichtigung von verdeckten Treuhandverhältnissen bei der Ermittlung des ausbildungsförderungsrechtlich relevanten Einkommens nach §§ 26 ff. BAföG setzt voraus, dass das Treuhandverhältnis zivilrechtlich wirksam zustande gekommen und vom insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden nachgewiesen ist. 2. An den Nachweis des Vorliegens eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses sind strenge Anforderungen zu stellen. Bezogen auf die der Sphäre des Auszubildenden zuzuordnenden tatsächlichen Grundlagen des Vertragsschlusses obliegt ihm bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen eine gesteigerte Mitwirkungspflicht; die Nichterweislichkeit der Tatsachen geht insoweit zu seinen Lasten. 3. Zur Berücksichtigung äußerlich erkennbarer Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien), die gegen die Annahme eines wirksamen Treuhandverhältnisses sprechen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 129/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, VSG BW |
| Schlagworte: | Verfassungsschutzbericht, Unterlassungsanspruch, Tatsachenbehauptungen, Geheimschutz, freie Überzeugung, Beweisnotstand, Beweismaß, Nichterweislichkeit, Beweiserleichterung, Beweisregel, freie Beweiswürdigung, Beweislastverteilung, materielle Beweislast, Beweislastumkehr |
| Stichwort: | Nichterweislichkeit |
| Leitsatz: | Enthält ein Verfassungsschutzbericht zur Begründung eines Werturteils Tatsachenbehauptungen, müssen diese der Wahrheit entsprechen. Die materielle Beweislast für die Richtigkeit der streitigen Tatsachenbehauptungen liegt bei der Verfassungsschutzbehörde. Wurde in einem Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO endgültig festgestellt, dass die Verweigerung einer Aktenvorlage rechtmäßig ist, hat das Gericht der Hauptsache die ihm verbleibenden Möglichkeiten der Sachaufklärung vollständig auszuschöpfen. Dabei hat es einen durch die Sperrerklärung verursachten Beweisnotstand unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verteilung der materiellen Beweislast angemessen zu würdigen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 13.07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BRRG, LBG Bln, BAMG Bln, BezVG Bln, GGO I Bln, Haftungsrichtlinie |
| Schlagworte: | Regress, Beamter, Beamter auf Zeit, Bezirksstadtrat, Bezirksbürgermeister, Bezirksamt, Grundstücksamt, Erbbauzins, Rechnungshof, Prüfungsmitteilung, Organisation, Organisationsmangel, Arbeitsablauf, Personal, Personalmangel, Arbeitsrückstand, Rechnungsprüfungsausschuss, Rechtsamt, Schwachstellenanalyse, Dienstpflicht, Dienstpflichtverletzung, Schaden, Schadensersatz, Unterlassen, Aufsicht, Überwachung, Information, Aufklärung, Haftungsrichtlinien, Fahrlässigkeit, grobe -, Kausalität, Beweislast, Umkehrung der -, Anscheinsbeweis, Nichterweislichkeit, Kausalverlauf, hypothetischer -, Fürsorge, Mitverschulden, Verjährung, Zuständigkeit, Übertragung der -, Verfahrensvorschrift, Verletzung einer -, Widerspruchsbescheid, Aufhebung, isolierte, Anfechtung, Ausgangsbescheid |
| Stichwort: | Nichterweislichkeit |
| Leitsatz: | Zur Verantwortlichkeit eines Bezirksstadtrats für Schäden der öffentlichen Hand durch unterlassene Erbbauzinserhöhungen. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 19.07 | |
| Rechtsgebiete: | VOL/A, GWB |
| Schlagworte: | Beweislast, Nichterweislichkeit, Auslegung, Kosten Eilverfahren. |
| Stichwort: | Nichterweislichkeit |
| Leitsatz: | Lässt sich nicht klären, ob die tatsächlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, einen Bieter auszuschließen, geht diese Nichterweislichkeit jedenfalls dann nicht zu Lasten des Bieters, wenn sie im Verantwortungsbereich der Vergabestelle liegt. Zur Auslegung eines schriftlichen Vertragsangebots im Verhandlungsverfahren. Wer in der abschließenden Entscheidung unterliegt, hat die Kosten eines Eilverfahrens (hier: § 118 Abs. 1 S. 3 GWB) dann nicht zu tragen, wenn der Eilantrag aus Gründen erfolglos geblieben ist, die ihm nicht zuzurechnen sind (z. B. Antragsrücknahme, unzulässiger Antrag). |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 13 Verg 5/07 | |
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