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Nichterscheinen zur Hauptverhandlung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 851/08 vom 02.12.2008

Rechtsgebiete:StPO, OWiG
Schlagworte:Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Verteidiger mit Vollmacht, keine Ladung des Verteidigers, notfalls telefonische Mitteilung des Termins an Verteidiger
Stichwort:Nichterscheinen zur Hauptverhandlung
Leitsatz:In dem Fall, dass eine förmliche Ladung des Verteidigers unter Einhaltung der Ladungsfrist nicht mehr möglich gewesen wäre, weil die Weiterleitung eines entsprechenden Bestellungsschreibens das Gericht erst kurz vor der Hauptverhandlung erreicht hat, muss dem Verteidiger notfalls telefonisch Mitteilung vom Termin gemacht werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 851/08



OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 456/08 vom 19.11.2008

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Wiedereinsetzungsantrag, Rechtsbeschwerdebegründung zweifelhaft, da nur Ausführungen zum Wiedereinsetzungsantrag, hinreichende Auseinandersetzung, Verwerfung nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt, ärztliches Attest, Entbindungsantrag in der Hauptverhandlung, besondere Vollmacht, Nachweis, Vortrag, Klärung der Fahrereigenschaft war erforderlich
Stichwort:Nichterscheinen zur Hauptverhandlung
Leitsatz:Zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, dass der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid nicht wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen hätte verworfen werden dürfen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 456/08

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 401/04 vom 06.07.2004

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Aufhebung, Verwerfung des Einspruchs, Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, rechtliches Gehör, Versagung rechtlichen Gehörs, ärztliches Attest, wiederholte Vorlage eines ärztlichen Attestes, abweichende Entscheidung hinsichtlich des Entschuldigungsvorbringens, Überprüfung des Attestes, Verhandlungsunfähigkeit
Stichwort:Nichterscheinen zur Hauptverhandlung
Leitsatz:Will das Amtsgericht den Einspruch eines Betroffenen mit der Begründung verwerfen will, von ihm vorgebrachtes Entschuldigungsvorbringen sei nur vorgeschoben und deshalb sei er nicht genügend entschuldigt und will es seine Überzeugung insoweit auf früheres Entschuldigungsverhalten des Betroffenen, das es zunächst als ausreichend angesehen hat, stützen, muss es, wenn dieses nun als nicht mehr ausreichend angesehen werden soll, aufklären, ob der Betroffene damals ausreichend entschuldigt gewesen ist oder nicht. Das gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 401/04

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 642/03 vom 14.10.2003

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, Antrag durch Verteidiger, Originalvollmacht, Faxvollmacht, Vollmacht per Fax nachgewiesen
Stichwort:Nichterscheinen zur Hauptverhandlung
Leitsatz:Spätestens nach der Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist die Übersendung einer Vollmacht mittels Telefaxkopie als ausreichend anzusehen, um das Bestehen einer Strafprozessvollmacht wirksam anzeigen zu können.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 642/03


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