JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nichterscheinen zur Hauptverhandlung
| Rechtsgebiete: | StPO, OWiG |
| Schlagworte: | Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Verteidiger mit Vollmacht, keine Ladung des Verteidigers, notfalls telefonische Mitteilung des Termins an Verteidiger |
| Stichwort: | Nichterscheinen zur Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | In dem Fall, dass eine förmliche Ladung des Verteidigers unter Einhaltung der Ladungsfrist nicht mehr möglich gewesen wäre, weil die Weiterleitung eines entsprechenden Bestellungsschreibens das Gericht erst kurz vor der Hauptverhandlung erreicht hat, muss dem Verteidiger notfalls telefonisch Mitteilung vom Termin gemacht werden. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 851/08 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG, StPO |
| Schlagworte: | Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Wiedereinsetzungsantrag, Rechtsbeschwerdebegründung zweifelhaft, da nur Ausführungen zum Wiedereinsetzungsantrag, hinreichende Auseinandersetzung, Verwerfung nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt, ärztliches Attest, Entbindungsantrag in der Hauptverhandlung, besondere Vollmacht, Nachweis, Vortrag, Klärung der Fahrereigenschaft war erforderlich |
| Stichwort: | Nichterscheinen zur Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, dass der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid nicht wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen hätte verworfen werden dürfen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 456/08 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Aufhebung, Verwerfung des Einspruchs, Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, rechtliches Gehör, Versagung rechtlichen Gehörs, ärztliches Attest, wiederholte Vorlage eines ärztlichen Attestes, abweichende Entscheidung hinsichtlich des Entschuldigungsvorbringens, Überprüfung des Attestes, Verhandlungsunfähigkeit |
| Stichwort: | Nichterscheinen zur Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Will das Amtsgericht den Einspruch eines Betroffenen mit der Begründung verwerfen will, von ihm vorgebrachtes Entschuldigungsvorbringen sei nur vorgeschoben und deshalb sei er nicht genügend entschuldigt und will es seine Überzeugung insoweit auf früheres Entschuldigungsverhalten des Betroffenen, das es zunächst als ausreichend angesehen hat, stützen, muss es, wenn dieses nun als nicht mehr ausreichend angesehen werden soll, aufklären, ob der Betroffene damals ausreichend entschuldigt gewesen ist oder nicht. Das gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 401/04 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, Antrag durch Verteidiger, Originalvollmacht, Faxvollmacht, Vollmacht per Fax nachgewiesen |
| Stichwort: | Nichterscheinen zur Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Spätestens nach der Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist die Übersendung einer Vollmacht mittels Telefaxkopie als ausreichend anzusehen, um das Bestehen einer Strafprozessvollmacht wirksam anzeigen zu können. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 642/03 | |
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