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Nichterhebung von Kosten wegen falscher Sachbehandlung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 489/00 vom 04.01.2001

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Nichterhebung von Kosten wegen falscher Sachbehandlung, Zuständigkeit, Gericht erster Instanz, Rechtsmittelverfahren
Stichwort:Nichterhebung von Kosten wegen falscher Sachbehandlung
Leitsatz:Leitsatz

In Strafsachen richtet sich die Zuständigkeit des für die Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten gemäß § 8 GKG nach § 4 Abs. 2 GKG. Nach § 4 Abs. 2 S. 2 GKG sind auch die Kosten für das Rechtsmittelverfahren beim Gericht der ersten Instanz anzusetzen, das damit auch die Entscheidung nach § 8 GKG zu treffen hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 489/00




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