1. Zur Eingruppierung eines ausländischen Lehrers für muttersprachlichen Unterricht nach dem Nichterfüller-Erlass NW.
2. Es ist rechtmissbräuchlich, wenn sich das Land beim Bewährungsaufstieg eines ausländischen Lehrers auf einen lediglich formell nicht vorliegenden Nachweis der vollen Lehrbefähigung nach dem Recht des Herkunftslandes beruft, wenn es diesen Mangel bei der Einstellung kannte und nicht beanstandet hatte.