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Nichtentrichtung der Beiträge an die Urlaubs- und Sozialkasse durch den Arbeitgeber

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LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 419/03 vom 27.08.2003

Rechtsgebiete:BGB, BRTV Bau, VTV Bau
Schlagworte:Urlaubsabgeltung, Urlaubsentschädigung im Baugewerbe, Verfall, Schadensersatz, Nichtentrichtung der Beiträge an die Urlaubs- und Sozialkasse durch den Arbeitgeber
Stichwort:Nichtentrichtung der Beiträge an die Urlaubs- und Sozialkasse durch den Arbeitgeber
Leitsatz:Lehnt ein Arbeitgeber die Nachentrichtung nicht geleisteter Beiträge für einen Arbeitnehmer an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes endgültig ab, so steht dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Urlaubsentschädigung nach § 8 Nr. 8 BRTV zu, wenn die Kasse die Auszahlung der Entschädigung wegen der nichtentrichteten Beiträge verweigert.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 419/03




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