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Nichteinführung des ERA-Tarifvertrages

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LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 3 Sa 1555/07 vom 04.12.2007

Rechtsgebiete:TV ERA-Anpassungsfonds, ERA-Einführungstarifvertrag, Lohntarifverträge
Schlagworte:Nichteinführung des ERA-Tarifvertrages, Anspruch auf Tariflohnerhöhung
Stichwort:Nichteinführung des ERA-Tarifvertrages
Leitsatz:Entscheidet sich der nicht tarifgebundene Erwerber eines Teils eines Betriebes, in dem die tariflichen Bestimmungen der Metall- und Elektroindustrie Anwendung finden, den nach Übergang in Kraft getretenen ERA-Tarifvertrag nicht anzuwenden und damit, das dem Tarifvertrag zugrunde liegende, neue Entgeltsystem nicht einzuführen, so entsteht dadurch kein Anspruch der übernommenen Arbeitnehmer auf lineare Tariflohnerhöhung im Umfang des in den ERA-Anpassungsfonds geflossenen restlichen Erhöhungsvolumens gemäß den vor dem Betriebsteil in Kraft getretenen Lohntarifverträgen.

Dies ergibt die Auslegung der maßgeblichen tariflichen Bestimmungen; eine zu schließende, unbewußte Tariflücke liegt nicht vor.

In diesem Fall sind allein die dem Anpassungsfonds zugeführten Geldmittel an die Arbeitnehmer auszuzahlen. (vgl. TV ERA-Anpassungsfonds und Ziffer 4. der Ergänzungsvereinbarung vom 6. April 2006).
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 3 Sa 1555/07




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