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JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNichteheliche Lebensgemeinschaft 

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Entscheidungen der Gerichte

BVERFG – Beschluss, 1 BvL 17/95 vom 29.10.2002

Zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Familienformen im Kindergeldrecht

BVERFG – Beschluss, 1 BvL 16/97 vom 29.10.2002

Zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Familienformen im Kindergeldrecht

BVERFG – Beschluss, 1 BvL 16/95 vom 29.10.2002

Zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Familienformen im Kindergeldrecht

BFH – Urteil, III R 57/99 vom 23.10.2002

Nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 1996 sind nur noch Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Unterstützt der Steuerpflichtige Angehörige, die nicht mit ihm zusammen in einem Haushalt leben und denen gegenüber er zivilrechtlich nicht zum Unterhalt verpflichtet ist, kann er die Unterhaltszahlungen auch dann nicht nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 1996 als außergewöhnliche Belastung abziehen, wenn der Anspruch der Angehörigen auf Sozialhilfe wegen dieser Unterhaltsleistungen gemäß § 2 BSHG entfällt oder gemindert wird.

BAG – Urteil, 3 AZR 463/01 vom 20.08.2002

Die Regelung des § 10 Nr. 4 des Manteltarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe, daß die bisherigen Bezüge des verstorbenen Arbeitnehmers für den Rest des Sterbemonats und weitere drei Monate - falls kein Ehegatte vorhanden ist - vorrangig an die unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen sind, die mit dem Verstorbenen in einem Haushalt lebten oder für die er das Sorgerecht hatte, verstößt weder gegen das Verbot der Benachteiligung nichtehelicher Kinder (Art. 6 Abs. 5 GG) noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 6/01 vom 28.09.2001

Vorlage an den Bundesgerichtshof, ob die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB auch für allein gemäß § 2069 BGB berufene Ersatzschlusserben gilt
(Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Frankfurt, Beschluss vom 9.1.1998 = FamRZ 1998, 772).

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 20/01 vom 24.07.2001

1. Zur Frage, ob es sittenwidrig sei, einen Lebenspartners als Erbe einzusetzen, wenn dadurch nahe Angehörigen umgangen werden.

2. Es besteht kein Anfechtungsgrund wegen eines Motivirrtums, wenn der Erblasser trotz späterer Kenntnis seines Irrtums seine vom Irrtum beeinflußte testamentarische Verfügung bewusst fortgelten lässt

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 3/01 vom 31.05.2001

Allein der Umstand, daß sich Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als "Verlobte" bezeichnen, begründet noch kein Verlöbnis, sofern es an einem ernstlichen Eheversprechen fehlt.

BFH – Urteil, II R 72/00 vom 25.04.2001

BUNDESFINANZHOF

1. Die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 GrEStG 1983 erfasst nur Grundstückserwerbe zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts. Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind danach nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.

2. Die Nichtgewährung einer Grunderwerbsteuerbefreiung für Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft --auch wenn aus dieser gemeinsame Kinder hervorgegangen sind-- verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
GrEStG 1983 § 3 Nr. 4

Urteil vom 25. April 2001 - II R 72/00 -

Vorinstanz: Niedersächsisches FG (EFG 2000, 1200)

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 123/00 vom 06.04.2001

Zur Frage der weiteren Beschwerde, wenn das Landgericht die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nach der Testierfähigkeitanstatt nach der Geschäftsfähigkeit des Erblassers beurteilt hat.

BVERFG – Urteil, 1 BvR 12/92 vom 24.01.2001

Leitsatz

zum Urteil des Ersten Senats vom 6. Februar 2001

- 1 BvR 12/92 -

Zur gerichtlichen Kontrolle des Inhalts ehevertraglicher Abreden, die vor der Eheschließung mit einer Schwangeren getroffen werden und die Betreuungs- und Unterhaltssituation des gemeinsamen Kindes nach einer Scheidung berühren, am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 GG und des Art. 6 Abs. 2 GG.

BAG – Urteil, 6 AZR 492/99 vom 18.01.2001

Ein Angestellter einer Landesversicherungsanstalt in den neuen Bundesländern kann weder nach § 616 BGB iVm. § 52 Abs. 1 Buchst. a BAT-TgRV-O noch nach § 52 Abs. 3 Unterabs. 1 BAT-TgRV-O bezahlte Freistellung aus Anlaß der Niederkunft seiner mit ihm nicht verheirateten Lebensgefährtin verlangen. Die Beschränkung des Anspruchs auf die Niederkunft der Ehefrau verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 GG.

BFH – Urteil, I R 90/99 vom 29.11.2000

BUNDESFINANZHOF

Erteilt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage, die eine Hinterbliebenenversorgung zugunsten der nichtehelichen Lebensgefährtin des Geschäftsführers beinhaltet, so sind die Zuführungen zu der entsprechenden Pensionsrückstellung nicht notwendig vGA. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Zusage der Hinterbliebenenversorgung durch das Gesellschaftsverhältnis oder durch das Anstellungsverhältnis veranlasst ist.

KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Urteil vom 29. November 2000 - I R 90/99 -

Vorinstanz: FG Münster (EFG 1999, 1305)

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 103/00 vom 04.08.2000

Einer Adoption kann selbst dann entsprochen werden, wenn das Jugendamt mitteilt, sich nicht gutachterlich äußern zu können.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 79/00 vom 10.07.2000

Für ein berechtigtes Interesse, Nachlaßakten einzusehen, muß der Antragsteller glaubhaft machen, daß er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder als Vermächtnisnehmer in Betracht kommt

OLG-ZWEIBRÜCKEN – Urteil, 5 UF 16/99 vom 21.09.1999

Leitsatz:

1. Das Maß des Anspruchs der Mutter gegen den nicht mit ihr verheirateter. Vater ihres Kindes auf Zahlung von Unterhalt richtet sich nach der Lebensstellung der Mutter. Dies ergibt sich aus der Verweisung in § 1615 1 Abs. 3 BGB auf die Vorschriften über den Verwandtenunterhalt. An der Lebensstellung des Vaters des Kindes nimmt sie, sofern nicht ausnahmsweise ein nichteheliches Lebensverhältnis mit dem Vater des Kindes ihre eigene Lebensstellung prägt, nicht teil.

2. Der Unterhaltsbedarf ist konkret darzulegen, weil Bemessungskriterium die eigene Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten, nicht aber gemeinsame Lebensverhältnisse der Parteien des Unterhaltsverhältnisses sind, an denen beide gleichmäßig teilhaben könnten.

BSG – Urteil, B 9 VG 5/98 R vom 28.07.1999

Wer mit dem Getöteten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte, erhält keinen Hinterbliebenenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

BGH – Urteil, III ZR 248/98 vom 17.06.1999

BGB § 839 Ca, Fm; §§ 1706, 1709 F: 19. August 1969; SGB VIII §§ 55 ff;
UVG §§ 1 ff

Der Wirkungskreis des Amtspflegers nach § 1706 Nr. 2 BGB a.F. (Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des nichtehelichen Kindes) erstreckte sich nicht auf die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz. Diese Aufgabe oblag eigenverantwortlich der Mutter des nichtehelichen Kindes. Ohne besonderen Anlaß, der nicht schon in der gesetzlichen Änderung des Leistungsrahmens zu sehen war, war der die Aufgaben des Pflegers ausübende Amtsträger des Jugendamtes nicht verpflichtet, von sich aus darauf hinzuwirken, daß die Mutter des Pfleglings Antrag auf Zahlung der Unterhaltsleistung stellt.

BGH, Urt. v. 17. Juni 1999 - III ZR 248/98 -
OLG Celle
LG Verden

BFH – Urteil, II R 41/96 vom 23.03.1998

BUNDESFINANZHOF

Die gesetzlich vorgeschriebene Einziehung der Erbschaftsteuer bei einer Verlobten des Erblassers nach der ungünstigsten Steuerklasse führt auch dann zu keiner unbilligen sachlichen Härte, wenn der Erbfall nach der Bestellung des Aufgebots eingetreten ist.

AO 1977 § 227 Abs. 1
ErbStG 1974 § 15 Abs. 1

Urteil vom 23. März 1998 - II R 41/96 -

Vorinstanz: FG Hamburg (EFG 1996, 732)

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 479/92 vom 12.11.1997

L e i t s a t z

zum Beschluß des Ersten Senats vom 12. November 1997

- 1 BvR 479/92 -
- 1 BvR 307/94 -

Die Rechtsprechung der Zivilgerichte zur Arzthaftung bei fehlgeschlagener Sterilisation und fehlerhafter genetischer Beratung vor Zeugung eines Kindes verstößt nicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG.

BFH – Beschluss, IX B 74/09 vom 29.06.2009

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 310/07 vom 22.05.2009

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 9 WF 340/08 vom 12.01.2009

BFH – Urteil, IX R 63/07 vom 02.04.2008

BSG – Urteil, B 11a/7a AL 52/06 R vom 17.10.2007

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 15 UF 71/07 vom 02.10.2007

BFH – Beschluss, II B 106/06 vom 18.07.2007

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 10 WF 93/07 vom 14.05.2007

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 11 U 140/05 vom 19.09.2006

BFH – Beschluss, III B 193/04 vom 30.06.2006


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