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Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

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LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 2104/05 vom 29.03.2006

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG, SGB IX
Schlagworte:krankheitsbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen leidensgerechten Arbeitsplatz, Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, Anhörung des Betriebsrates vor Ausspruch der Kündigung
Stichwort:Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Leitsatz:Die Nichtdurchführung des betriebliches Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX führt nicht zur Unwirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers, wenn feststeht, dass die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers völlig ungewiss ist und eine Versetzungsmöglichkeit auf einen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz nicht besteht.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 2104/05




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