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Nichtberücksichtigung von Vermögensumschichtungen und fiktiven Einnahmen

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 1 KR 1/07 R vom 19.09.2007

Rechtsgebiete:SGB V
Schlagworte:Krankenversicherung - Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen - Nichtberücksichtigung von Vermögensumschichtungen und fiktiven Einnahmen
Stichwort:Nichtberücksichtigung von Vermögensumschichtungen und fiktiven Einnahmen
Leitsatz:Bei der Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen gemäß § 62 SGB V sind weder Vermögensumschichtungen noch fiktive Einnahmen zu berücksichtigen, sondern lediglich die tatsächlich erzielten Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 1/07 R




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