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JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNichtanrechnung von Drittmittelbediensteten bei Ermittlung des Lehrangebots 

Nichtanrechnung von Drittmittelbediensteten bei Ermittlung des Lehrangebots

Entscheidungen der Gerichte

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 7 CE 06.10152 vom 11.07.2006

1. Die im Rahmen der sog. Titellehre erbrachten Lehrleistungen von Privatdozenten, Honorar- und außerplanmäßigen Professoren sind in das Lehrangebot der Hochschule mit einzurechnen.

2. Beruht ein außergewöhnlich geringer Schwund bei einzelnen Semesterübergängen auf einer einmaligen Sondersituation (hier: Erhöhung der Lehrdeputate), so ist die betreffende Bestandszahl insoweit zu korrigieren, als sie die für das betreffende Fachsemester zuvor festgelegte Zulassungszahl überschreitet.

3. Die Zahl der erst durch (vorläufige) Gerichtsentscheidung nach Studienbeginn zugelassenen Bewerber ist bei der Schwundberechnung nicht nachträglich der zu einem bestimmten Stichtag ermittelten Zahl der Erstsemester hinzuzurechnen.

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