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Nichtabziehbarkeit von nach dem 31. März 1999 gezahlten Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, XI R 73/03 vom 15.11.2006

Rechtsgebiete:EStG, EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002, AO 1977
Schlagworte:Nichtabziehbarkeit von nach dem 31. März 1999 gezahlten Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß
Stichwort:Nichtabziehbarkeit von nach dem 31. März 1999 gezahlten Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß
Leitsatz:Die allgemeine Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402), mit der unter anderem § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgehoben worden ist, verstößt insoweit nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, als danach Nachzahlungszinsen i.S. von § 233a AO 1977, die nach der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 (31. März 1999) gezahlt worden sind, nicht mehr als Sonderausgaben abzogen werden können.
Volltext: BFH - Urteil, XI R 73/03




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