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Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 3/06 vom 06.12.2007

Rechtsgebiete:UStG 1993
Schlagworte:Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer - Anwendung des § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO - Unzutreffende Beurteilung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Stichwort:Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer
Leitsatz:Die nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldete Umsatzsteuer ist nicht abziehbar. Die Berichtigung der Rechnung durch den Leistenden rechtfertigt deshalb keine Berichtigung der Umsatzsteuer des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung; der Verweisung in § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1993 auf die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG 1993 kommt insoweit keine Wirkung mehr zu (Änderung der Rechtsprechung).
Volltext: BFH - Urteil, V R 3/06




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